Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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3)  darstellende  Geometrie,
und  zwar  in  dem  Umfang,  wie  diese  Fächer  nach  der  Verfügung  vom  20.  August  1862
in  der  technischen  Maturitätsprüfung  verlangt  werden.

Unsere  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  des  Verkehrswesens,  des
Innern,  des  Kirchen=  und  Schulwesens  und  der  Finanzen  sind  mit  der  Vollziehung  gegenwärtiger
  Verordunung  beauftragt.

Gegeben  Stuttgart,  den  4.  November  1872.

Karl.
Der  Minister  der  auswärtigen
Angelegenheiten
und  des  Verkehrswesens:
Waächter.
Der  Minister  des  Innern:
Sick.
Der  Minister  des  Kirchen=  und  Schulwesens:
Geßler.
Der  Finanzminister:
Renner.