Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Unserer  getreuen  Stände  erhalten  hat,  so  verordnen  Wir,  nach  Anhörung  Unseres

Geheimenraths,  daß  dieser  Vertrag  hienach  verkündigt  werde.
Derselbe  hat  vom  15.  März  dieses  Jahres  an  in  Wirksamkeit  zu  treten.

Gegeben  Stuttgart,  den  29.  Februar  1872.
Karl.

Der  Justiz-Minister:
Mittnacht.
Der  Minister  der  auswärtigen
.  Angelegenheiten:
Wächter.
Der  Minister  des  Innern:
Scheurlen.  Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Cabinets-Chef:
Egloffstein.