Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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8. 7. 
Die Auslagen an Fahrgebühr werden nach ihrem wirklichen Betrag vergütet und 
zwar kann bei Eisenbahnen die zweite Wagenklasse, auf Dampfbooten ein Platz der ersten 
Klasse (Salon) benützt werden. Jedoch können bei Reisen in das Ausland auf Eisenbah- 
nen die Beamten der 4. bis 7. Rangstufe der ersten Wagenklasse sich bedienen. 
Als Aversal-Entschädigung für sämmtliche Nebenausgaben, wie Aufwand für Ge- 
päcktransporte, Trägerlohn, Benützung von Gefährten zu und von den Bahnhöfen, 
Dampfbooten und Posten wird 
bei Eisenbahnen die halbe Taxe für einen Platz in 11. Klasse eines gewöhnlichen 
Zugs; 
bei Dampfbooten die halbe Taxe für einen Platz I. Klasse; 
bei Eilposten die halbe Taxe für einen Platz vergütet; hiebei ist übrigens dem Die- 
ner vorbehalten, falls er ausnahmsweise, besonderer Umstände wegen, durch die hälf- 
tige Fahrtaxe für seinen wirklichen Aufwand an Nebenauslagen nicht entschädigt wäre, 
letzteren in Anrechnung zu bringen, wofür nach Umständen Bescheinigung zu liefern ist. 
§. 8. 
Soweit die Benützung der Eisenbahnen, beziehungsweise Dampfboote oder Eil- 
posten nicht möglich ist, werden als Aversalentschädigung für sämmtliche Kosten den Die- 
nern der 4. bis 8. Rangstufe. i4fkr. 40 Pf.) 
den Dienern der 9. und 10. Rangsiufe 10 ½ kr. (30 Pf.) 
für jeden zurückgelegten Kilometer vergütet; Bruchtheile eines Kilometers dürfen gleich 
einem vollen Kilometer in Berechnung genommen werden. 
Wofern übrigens ein Diener beson derer Umstände wegen ausnahmsweise einen 
größeren Reiseaufwand zu machen hätte, welcher durch die Aversalentschädigung nicht ge- 
deckt. wäre, bleibt demselben unbenommen, seine wirklichen Auslagen anzurechnen; für 
solche Fälle wird den Dienern der 4. bis 8. Rangstufe die Benützung von zwei Pfer- 
den, denjenigen der 9. und 10. Rangstufe die Benützung von 1 Pferde gestattet. 
8. 9. 
Vermeidung unnöthiger Reisen. 
Zu Beschränkung der Reisekosten sind soviel möglich die kürzeren Wege zu wählen. 
Sodann sind nicht nur die außerordentlichen Aufträge, sondern insonderheit auch 
die gewöhnlichen auswärtigen Geschäfte so viel möglich in ununterbrochener Zeitfolge vor- 
zunehmen.
	        
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