Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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&23. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend Einführung einer Maturitätsprüsung an 
den Gymnasien und an dem Realgymnasium in Stuttgart. Vom 19. Juni 1873. — Bekanntmachung des 
Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betressend die Verwaltung der Staatssammlung vaterländischer 
Kunst= und Alterthumsdenkmale. Vom 25. Juni 1873. — Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen 
Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen, betreffend die Einsetzung der Bau-Inspektoren in eine höhere 
Rangklasse. Vom 1. Juli 1873. 
  
Versügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesene, betreffend Einführung einer Maturitäls- 
prüfung an den Gymnasien und an dem Realgymnasium in Stuttgart. 
Vom 19. Juni 1873. 
An die Stelle der seither nach Maßgabe der Ministerialverfügung vom 9. Februar 
1854 (Reg. Bl. S. 9 ff.) eingerichteten Central-Maturitätsprüfung für den Besuch der 
Universität tritt von jetzt an mit Höchster Genehmigung vom 17. Juni eine an den ein- 
zelnen Gymnasien und an dem Realgymnasium in Stuttgart abzuhaltende Maturitäts- 
(Abiturienten-) Prüfung, für welche nachfolgende Bestimmungen gelten: 
1) durch die Prüfung soll ermittelt werden, ob der Geprüfte diejenige Geistesbildung 
erlangt hat, welche ihn zu akademischen Studien befähigt. 
2) Die Prüfung wird nur an den Gymnasien, beziehungsweise dem Realgymna- 
sium in Stuttgart, abgehalten. Diejenigen Gymnasialschüler, welche ein Maturitäts- 
zeugniß für das Studium der Theologie außerhalb des höheren evangelischen Seminars 
oder des K. katholischen Wilhelmsstiftes in Tübingen erlangen wollen, haben entweder 
bei den für diese Anstalten bestimmten Aufnahmeprüfungen, insolange solche stattfinden
	        
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