Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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gekanntmachung der Ministerien der answärtigen Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen, 
betreffend die Einsetzung der Bau-Inspektoren in eine höhere Rangklasse. 
Vom 1. Juli 1873. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 5. Mai 
d. J. die Bauinspektoren für den Straßenbau, den Eisenbahnbau und Betrieb, und für 
das Hochbauwesen von der achten in die siebente Stufe der Rangordnung gnädigst vor- 
gerückt, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart, den 1. Juli 1873. 
Wächter. Sick. Renner. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrin k.
	        
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