Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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1. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
* Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 21. Januar 1873. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Einlieferung der zu Gefängnißstrafen 
verurtheilten Männer in die Landesgefängnisse. — Bekanntmachung, betressend den Unterstützungsverein 
für württembergische Forst= und Steuerdiener. — Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von 
ärztlichen Attesten an militärpflichtige in Rußland lebende Deutsche. — Bekanntmachung, betreffend 
Erläuterungen und Ergänzungen der Militär-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 und weitere 
für Krieg und Frieden gegebene preußische Bestimmungen über die Aushebung, Dienstzeit u. s. w. — 
Bekanntmachung, betreffend Ergänzungen zur Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehr- 
behörden und die Dienst-Verhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Einlieferung der zu Gefängnißstrafen verurtheilten Männer 
Landesgefängnisse. 
Unter Bezugnahme auf den §. 2 Abs. 2 der Verfügung vom 28. Dezember 1871, 
betreffend die Vollziehung der Freiheitsstrafen vom 1. Januar 1872 ab (Reg. Blatt von 
1871 S. 421 ff.) wird hierdurch angeordnet: 
daß bis auf Weiteres die zu Gefängnißstrafen von längerer als vierwöchiger 
Dauer verurtheilten Männer ohne Unterschied, ob ihnen die bürgerlichen Ehren-
	        
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