Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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die Auswechselung der Ratifikationsurkunden zu München spätestens binnen vier Wochen 
vorgenommen werden. 
Dessen zur Urkunde haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den Vertrag in zwei 
gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung ihrer Insiegel eigenhändig unter- 
zeichnet. 
München, den 8. Dezember 1872. 
Gez.: Oscar Frhr. von Soden. Sututtner. 
d. 8S.) — 
Klein. Weber. 
L. S) (L. S.) 
Die unterm 1. Febr. 1873 zu Berlin ausgegebene Nummer 2 des Reichsgesetzblattes enthält: 
4) die Kaiserliche Verordnung, betreffend die Beschaffung der Kautionen derjenigen Militärbeamten, 
welche bei den Feldverwaltungen angestellt werden. Vom 14. Januar 1873. 
2) Bekanntmachung des Reichskanzleramts, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse 
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen- 
schaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 22. Ja- 
nuar 1873. 
3) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 
25. Januar 1873. 
Die unterm 3. Febr. 1873 zu Berlin ausgegebene Nummer 3 des Reichsgesetzblattes enthält: 
Bekanntmachung des Reichskanzleramts, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 
1. Februar 1873. « 
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Gedruckt bei G. Hasselbrin k.
	        
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