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ders geeigneten Ortseinwohnern und den in dem Orte ansäßigen hiezu verpflichteten
oder geneigten Aerzten eine Oits-Commission zur Anordnung der nöthigen Maßregeln
berufen, welche von den bürgerlichen Collegien den nöthigen Credit zur Bestreitung der
Ausgaben erhält.
Die Orts-Commission wird in größeren Orten in Abtheilungen getheilt, von denen
eine sür Ernährung, Kleidung und anderweitige Unterstützung der Armen zu sorgen, eine
zweite, womöglich unter Mitwirkung von Aerzten, Hausvisitationen vorzunehmen, dabei
die Bewohner über die Nothwendigkeit der Behandlung von Diarrhöeen, über das diä-
tetische Verhalten, die Reinlichkeit in den Wohnungen, insbesondere den Schlafräumen
u. s. f. zu belehren hat.
Eine weitere Abtheilung soll den die medizinal-polizeilichen Anordnungen leitenden
Arzt namentlich in Betreff der Entleerung und Desinfection der Abtritte unterstützen.
Wo es das Bedürfniß erfordert, hat die Orts-Commission für die Thältigkeit in
einzelnen Distrikten Deputationen auszustellen.
S. 3.
Die Bezirks-Commission berichtet an die Cholera-Commission:
1) telegraphisch über den erstmaligen oder wiederholten Ausbruch der Krankheit i
jedem Orte, sowie in allen dringenden Angelegenheiten;
2) alle acht Tage über die Zahl der Erkrankten, Genesenen und Gestorbenen, den
Verlauf der Krankheit und die etwa hiebei gemachten besonderen Erfahrungen;
3) über die erforderliche Vermehrung des ärztlichen Personals im Bezirke;
4) über etwaige Anstände und Zweifel, wobei sie jedoch dringende Verfügungen vor-
sorglich trifft.
Berichts-Erstattung an die Kreis-Regierungen findet nicht statt.
S. 4.
Für die Kosten findet die Ministerial-Verfügung vom 14. Oktober 1830, betreffend
die medizinal-polizeilichen Moßregeln bei den der unmittelbaren Fürsorge des Staates
unterlicgenden Krankheiten, Anwendung, ferner die Bestimmungen der Medizinaltaoxe
vom 8. August 1869, und des Diäten-Regulativs vom 23. Juni 1873.
Für Zahlungsunfähige werden die Kosten für besondere chirurgische Verrichtungen,
für Abgabe von Arzneien, Nahrungsmitteln und Getränken auch dann auf die öffent-