Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

363 
hausen dem Gerichtsnotariate Marbach, die Gemeinden Hof-Lembach und Winzerhausen 
dem Amtsnotariate Beilstein zugetheilt werden. 
Solches wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 30. September 1873. 
Mittnacht. 
Sekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Augelegenheiten, betreffend die Verleihung einer 
höheren Nangstuse an mehrere Beamtenkategorieen. Vom 27. September 1873. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 
15. August d. J. die Bahnhof-Inspektoren und vermöge Höchster Entschließung vom 
19. September d. J. die Oberpostmeister in den Städten Stuttgart, Ulm, Heilbronn, 
Tübingen und Reutlingen, sowie die Postinspektoren von der achten in die siebente Stufe 
der Rangordnung gnädigst vorgerückt, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart, den 27. September 1873. 
Mittnacht. 
eekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend eine Uebereinkunst zwischen dem Deutschen 
Reiche und Nalien wegen wechselseitiger Unterstützung Pilfebedürstiger, Uebernahme vormaliger 
Staatsangehöriger und Ausgewiesener und geseitigung des Paßzwanges. 
Vom 26. September 1873. 
Nachdem unterm 8. v. M. zwischen dem Deutschen Reich und Italien wegen wechsel- 
seitiger Unterstützung Hilfsbedürftiger, Uebernahme vormaliger Staatsangehöriger und 
Ausgrwiesener und Beseitigung des Paßzwangs eine Uebereinkunft abgeschlossen worden 
ist, wird diese Uebereinkunft hiemit zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 26. September 1873. 
Sick.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.