Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Folge von Reklamationen vom Militärdienst im Frieden Befreiten nur dann zuläßig ist, wenn deren 
häusliche Verhältnisse für den Fall eines Krieges, eine Berücksichtigung nicht gerechtfertigt erscheinen 
lassen. 
Der Kriegs-Minister. Der Minister des Innern. 
In Vertretung Im Auftrage. 
v. Voigts-Rhetz. v. Ribbeck. 
Kriegs-Min.: No. 114. S. 73. A. I. a. in. d. Innern: 
Verlegung und veränderte Benennung einiger Königlich Bayerischer Landwehr-Bezirks-K. dos 
  
Berlin, den 9. August 1873. 
Mit Bezug auf die in Nr. 17 des vorjährigen Armee-Verordnungs-Blattes) veröffentlichte For- 
mation der Königlich Bayerischen Landwehr-Infanterie wird zur Kenntniß gebracht, daß vom 1. No- 
vember d. J. ab die Stabsquartiere der Landwehr-Bezirks-K 
Neuulm nach Augsburg 
Neumarkt Nürnberg 
Schweinfurt nach Würzburg. 
verlegt werden, und die betreffenden Landwehr-Bezirks-K dos unter Beibehalt der bisherigen Num- 
mern die den neuen Stabsquartieren entsprechenden Benennungen anzunehmen haben. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 105./8. A. I. a. 
*) vergl. Regierungsblatt Nr. 1 pro 1873 Seite 7 und 8. 
—.—————““ 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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