Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

W39. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 18. November 1873. 
Inhyalt. 
Bekanntmachumg des Justiz-Mini eriums, betressend den Abonnementspreis für das Regieruugoblatt und für das 
Reichsgesetzblatt auf das Jahr 1874. Vom 12. November 1973. — Bekanntmachung der K. Kommission für 
die Erziehungshäuser, betreffend die künftige Vertheilung der Opfergelder und sonstiger frei illiger Beiträge 
unter die Staatswaisenhüuser. Vom 5. November 1873. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern 
und des Kriegswesens, betressend die Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Qualifikation für 
den einjährig freiwilligen Militärdienst. Vom 3. November 1873. 
  
Gekanntmachung des Justiz-Ministeriums, betreffend den Abonuemeutspreis für das. Regierungsblatt 
und für das Reichsgesehblatt auf das Jahr 1674. Vom 12. November 1873. 
Da der Abonnementspreis für den Jahrgang 1874 des Regierungsblattes auf 
1 fl. 30 kr. pr. Exemplar und des Reichsgesetzblattes auf 36 kr. pr. Exemplar 
festgesetzt worden ist, so wird solches hiemit bekannt gemacht. 
Die Abonnementsgebühren für die durch die Post zu versendenden Exemplare 
dieser Blätter sind wie bisher von den Abonnenten an die betreffenden Poststellen zu 
bezahlen und von diesen bis zum 31. Dezember laufenden Jahrs unter Beischluß der 
Abonnentenverzeichnisse an die Justiz-Ministerialkasse einzusenden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten pränumeriren nach ihrer Wahl bei der 
Expedition des Regierungsblattes, Grabenstraße Nro. 3, oder bei der Zeitungsexpedition. 
des hiesigen Postamts. 
Stuttgart, den 12. November 1873. 
Mittnacht.
	        
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