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Versügung des Ministerinms des Innern, betreffend die Umlage des Gebändebrandschadens für das
Jahr 1674. Bom 20. November 1873.
Im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der Brandversicherungs-Hauptkasse und
den muthmaßlichen Anfall von Brandschäden im kommenden Jahre wird hiemit nach
Maßgabe des Gesetzes vom 14. März 1853, Art. 39 auf den Antrag des Verwaltungs-
raths der Gebäude-Brandversicherungsanstalt die Umlage für das nächste Kalenderjahr
in der Weise bestimmt, daß bei den Gebäuden der dritten Klasse, welche die Regel und
die Grundlage für die Berechnung des Betrags in den höheren und niedereren Klassen
bildet (K. Verordnung vom 14. März 1853, §. 12, c) der Beitrag von Einhundert
Gulden Brandversicherungs-Anschlag
vier Kreuzer
zu betragen hat; wovon je die Hälfte spätestens bis 1. April und 1. August 1874 an
die Brandversicherungs-Hauptkasse einzuliefern ist.
Stuttgart, den 20. Nevember 1873. Sick.
gekannimachung der Ministerien des Innern und des frriegswesens, betreffend Erginzungen und Ab-
änderungen der Militärersatz-Instruktion vom 26. März 1868. Vom 15. November 1873.
Im Anschluß an dir Bekanntmachung vom 25. v. M. (Reg. Blatt von 1873, Seite
405 und folgende,) und die ähnlichen früheren Publikationen werden folgende Ergänzungen
und Abänderungen der Militärersatz-Instruktion vom 26. März 1868 zur Verkündigung
gebracht.
Stuttgart, den 15. November 1873. Sick. v. Suckow.
Beteifft die definitive Landwehr-Bezirks-Eintheilung im Königreich Sachsen.
Berlin, den 9. November 1868.
Mit dem 1. Oktober d. J. ist die nachstehende Landwehr-Bezirks-Eintheilung im Königreich
Sachsen definitiv in Kraft getreten.
Dies wird hiermit unter Bezugnahme auf die diesseitige Verfügung vom 25. Dezember pr. —
Armee-Verordnungsblatt Nro 25°) — zur Kenntniß gebracht.
Kriegeministerium. Allgemeines Lheiege-Departement.
v. Karczewski. Bronsart v. Schellendorff.
No. 115/10. A. I. a.
7) Betrifft die Publikation der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für den Vorddeutschen Bund und das Großherzeg-
hum Hessen, wie sie in der ilitärersatz-Instruktion Aufnahme gefunden hat.