Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Kreuzer. 
eines Suppositeriums u. s. w.), wobei die Anwendung eines Ge- 
fässes nicht stattfindet, sind inel. Abwägen, Convolnt und Sig- 
natur zu berechnen 
bei einer Menge bi incl. 100 Gramm 
75 ?“ 7, 7 200 
bei größeren Mengen 
Für die Dispensation eines nicht gestrichenen Pflasters oder 
einer getheilten Salbenmenge incl. Abwägen, Einwickeln, Wachs- 
papier, Convolut und Signatur 
bis incl. 10 Gramm 
100 
„ 200 
bei größeren Mengen 
Das anzuwendende Wachspapier wird besonders — je b Qua- 
dratdecimeter zu 1 Kreuzer — in Rechnung gebracht. 
Emulstonen. 
Für die Bereitung einer Samen-, Oel-, Gummiharz, Harz-, 
Campher-, Wachs= und Balsam-Emulsion 
Filtration. 
Für eine Filtration bis incl. 200 Gramm 
7. ½ 1 Pfund 
Bei größeren Quantitäten für jede weitere Menge von je 
200 Gramm 
Gelatinen. 
Für eine im Dampfapparat zu bereitende Gelatine aus is- 
ländischem Moos, Hirschhorn, Hausenblase, Carrageen und dergl. 
bis zu 500 Gramm 
Für jede weitere 100 Gramm 
r 
15. 
3.
	        
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