Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Kreuzer. 
Starke weiße Gläser mit eingeriebenen Glasstöpseln werden 
incl. Tektur und Signatur das Stück 
bis incl. 100 Gramm 5. 
300 » 8. 
11 11 1 Pfund 14. 
theurer berechnet. 
Weiße Pulvergläser, Hyalithgläser oder geschwärzte Gläser 
werden wie starke weiße Gläser berechnet. 
Holz-Korkstöpsel oder hohle Glasstöpsel zu den wei- 
ßsen Pulvergläsern und Holzdeckel zu Salbentöpfen kosten mit 
Signatur das Stück 
Zu Gefässen bis zu 100 Gramm Inhalt 4. 
» » »» 200 6. 
Zu größeren Gefässen 8. 
Kautschuckstöpsel kosten das Stück 
Zu Gläsern bis zu 100 Gramm Inhalt 5. 
200 6. 
300 8. 
« » «» 500 # 12. 
Anmerkung. Starke weiße Gläsfer, Gläser mit eingeriebenen Stöpseln, Hyalith-- 
gläser und geschwärzte Gläser, so wie Holzkorkstöpsel, hohle Glasstöpsel 
oder Kautschuckstöpsel, dürsen nur zur Anwendung resp. Berechnung kom- 
men, wenn sie verlangt werden, oder wenn sie imige der Natur des 
Arzneimittels nothwendig sind. 
Pappschachteln (mit Falz). 
Pappschachteln kosten mit Signatur das Stück 
bis zu 30 Gramm 4. 
über 30 Gramm „ 100 7. 
100 „ 200 9. 
11 200 11 300 11 2 12. 
nmerkung. Schachteln oldrand dürfen nicht höher als oben angegeben 
berechnet werden,
	        
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