Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

V. 
Taxe der homöopathischen Arzneimittel. 
  
1. Muttertinkturen. 
A. Essenzen aus gleichen Theilen us- 
gebressten frischen Salftes und 
Welngeistes zusammengesctzt. 
Tinkturen aus 1 Theil trockener 
Arzneisubstanz und 20 Theilen 
Weingeistes bereiict 
2. Verdünnungen. 
A. Mit Welngelst bereitet von der 1. 
bis 30. Verdilnnung 
B. Streuktigelchen, welche mit elnem 
Arznelmittel beleuchtet sind 
Reine unbefeuchtete Streukligelchen, 
reiner präparirter Dlülchzucker 
  
1 bis 30 Tropfen 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gramm. . 
jede weitere 100 Tropsen 
oder 5 Gramm 
1 bis 20 Troplen . 
31 bis 100 Tropsen oder 
5 Gramm · 
jede weitere 100 Tropfen 
oder 5 Gramm. 
1 bis 30 Tropfen 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gramm 
jeede weitere 100 Tropfen 
oder 5 Gramm 
bis zu 1 Gramm 
über 1 Gr. bis zu 2 Gr. 
üÜber 2 Gr. bis zu 5 Gr. 
5 Gramm 
  
kr.
	        
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