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Versügung des Instizministeriums, betreffend eine Kenderung in der Eintheilung der Notariatsbezirke
im Oberamtsgerichtsbezirk Kangenburg. Vom 7. März 1873.
Seine Königliche Moajestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 7. d. M.
eine Aenderung in der Eintheilung der Notariatsbezirke im Oberamtsgerichtsbezirk
Langenburg in der Weise gnädigst zu genehmigen geruht, daß die Gemeinde Roth am
See dem Amtsnotariate Blaufelden, die Gemeinde Schrozberg dem Amtsnotariate
Niederstetten und die Gemeinde Raboldshausen dem Gerichtsnotariate Langenburg
zugetheilt wird.
Solches wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die ver-
änderte Eintheilung mit dem 1. Juni d. J. in Wirksamkeit tritt.
Stuttgart, den 7. März 1873.
Mittnacht.
Hekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend eine neue Unisorm der Standesherrn des
fönigreichs. Vom 4. März 1873.
Vermöge höchster Entschließung vom 4. d. M. haben Seine Königliche Majestät
den Standesherrn des Königreichs eine neue Uniform nach dem nachbeschriebenen Muster
gnädigst bewilligt:
I. Die Staats uniform besteht:
1) in einem Uniformsrock (Waffenrock) von schwarzem Tuch mit Schößen, welche
bis nahe an die Kniee reichen; vornen 8 goldene faconnirte Knöpfe in einer Reihe,
welche in einem Eichenlaubkranz den Königlichen Namenszug und über demselben
die Königliche Krone tragen, hinten in der Taille und unten an den Schoßtaschen-
leisten je 2 der gleichen Knöpfe; Kragen stehend und vorne halb abgerundet von
scharlachrothem Tuch; Aermelaufschläge von 11062. Breite aus demselben Tuch, an
den Seiten rechts und links 23cw. lange und 10e. hohe Patten von schwarzem
Tuch ohne Taschen; auf dem Kragen, den Aufschlägen und den Patten goldene
Eichenlaubstickerei, um den äußeren Rand derselben und längs der Vorderseite
des Rocks eine em. breite, mit einer goldenen Schnur eingefaßte, gezackte Sti-
ckerei (aus Gold);