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libe (Weist. 4, 485), später leibeigen: quingin (zwingen)
mag anch ein herre seinen eigin mit gewalt Magdeb.
Blume 2, 1, 65; der eigenen luten halben, die andern
herren zügehörig Basler Rechtsqu. 2,79; der sehuld--herr
wil meine beiden kinder nemen zu eigen
knechten 2. Kön. 4, 1; von daher noch in neuerer Rede:
ihr werdet sie drum nicht verachten, weil sie eigne
leute sind Schiller Tell 2, 2; kein eigner mann kann
riobter sein in Schwyr ebd. 3) prädicativ, eigen sein,
bleiben, machen, haben u. a., mit Gen. oder Dat. der
Person, -zugehörig: und ward also das land Pharao
eigen 1. Mos. 47, 21; da Isracl des herrn eigen war
Jer. 2, 3; ein miedling, des die schafe nicht eigen sind
Jch. 10, 12; alles an sich zu ziehen, sich eigen zu
machen Schiller 4, 42; er mag ihn behalten, er ist
sein eigen Taucher; kunst . die er sich durch eine anhaltende
ohung eigen gemacht hatte Goethe W. Meister
4, 15; gehörten diese besitzthumer mir eigen Aufger.
2, 2; beredsamkeit, die ihm bis zu seinem tode eigen
geblieben Ranke Päßpste 1, 174; unbeugsamkeit, die
ihm von natur eigen war 304; jeder hab sein liebchen
eigen Uhland 153; sein eigen sein, sich selbst zugehörig:
die jr hattet frei gegeben, das sie jr selbs eigen weren
Jer. 34, 16; er ist sein eigen, auo vibit arbifrio, juris
us eat Stieler; zu eigen sein, haben u. a., s. unten 5.
4) eigen, in den Begriff besonders, von anderem unterschieden,
für sich bestehend, übergegangen: alles beschrieben
in einem eigen boch 1. Macc. 16, 24; (daß das Volk der
eigen.
Juden) jr eigen weise hielte St. in Esther 1, 4; oreatur
ao jr eigen art hatte Weish. 19, 6; er hat seinen eignen
stil, wie scine eigne nase; prädicativ: geschwatzigkeit
ist dem alter eigen: der schmuck . der dieser zeit
eigen ist Goethe Wahlverw. 2,17; im Superl.: hier
zeigt er seine eigenste art; in dem eigensten elemente
zu schildern und darzvetellen Wahlverw. 2,7; adverbial:
wie wohbl, wie eigen steht dir beides an Tasso 5, 5;
auch: er ist eigen dazu gekommen; das ist eigen dazu
bestimmt; vgl. eigens. 5) in neuer Spr. auch — seltfam,
als besonders hervorstechend, zuerst von Adelung
verzeichnet: er ist sehr eigen (accurat), er ist ein eigener
mann (Sonderling), es ist doch eigen (was eigenes),
das ich ihn niemahls antreffen kann das.; ein eigner
fall, worüber er mit andern sich berieth Goethe
Tasso 4, 2; es ist um einen groszen mann eine eigene
sache Immermann Münchh. 1, 210; wie ein quell.
brichts nun hervor, gewaltig, tonreich, eigen Geibel
1, 94; im Comparativ: aher noch einen eigneren vorwurf
sollten wir erleben Goethe 30, 19; in die Bed.
bedenklich, mißlich übergehend: es ist so eine eigene
sache, für andere gut zu sagen Campe. 5) das fubst.
Neutr. eigen — Eigentum, im Goth. als aigin von der
daselbst vorauszusetzenden Form des Adj. nigan abstechend,
im Ahd. eigan, mhd. eigen mit ihr übereinstimmend,
in alter Spr. besonders auf Grundeigentum
gehend: ber quam in sin eigan Tat. 13, 5; allitterierend
zu erbe: er quam .. in eigan joh in erbi Otfrid
2, 2, 22; sin eigen oder sin erbe abgewinnen Aaranuer
Urk. 17; später allgemeiner: seinem eigen stchet einer
selbst am besten für Henisch; was einer kan verlieren,
das sol er nicht für sein eigen achten ebd.; zu Adelungs
Zeiten veraltet (die Formel erbe und eigen war
noch kanzleimäßig), aber doch vorkommend: (Begriff)
von eigen oder cigenthaum Möser Phant. 4, 164; hat
.. kein wahres eigen 167; in gewählter Spr. wieder
aufgelebt: auf seinem angestammten eigen sitzen; in
Formeln zu eigen haben, machen, sein u. a. niemals
verschollen: wil dis land zu eigen geben deinem samen
1. Mos. 48, 4; solt dis land also haben zu eigen 4. Mos.
32, 22; zu eigen machen, maneipfo dare Stieler;
sich einem zu eigen ergeben Frisch; in freierem Sinne
sich einem ganz zu eigen geben, sich seinem Dienste
widmen Adelung; er wachte sioh beide (Männer)
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ganz zu eigen Ranke Päpste 1, 188; (ein Buch) mit
dem er . seine anhänger uberhaupt gesammelt und
sich zu eigen gemacht bat 226.— Zufammensetzungen:
Eigenart, k. besondere Art, Art für sich: wenn sie jemand-
in seiner besten eigenart vernichtet haben
Immermann Münchh. 2, 75.— k(igenartig, besondere
Art habend; auch (val. eigen 5) von seltsamer Art: es
Var eine eigenartige trägheit im walcke Rosegger
Waldheim. 1, 244. — Eigendünkel, m. übertriebene Meinung
von sich Schottel 458; der eigendunkel eines
halbklugen cgoisten Goethe Große. 3, 6. — cigenhändig,
mit eigener Hand: wenn ihr ihn noch eines
eigenhändigen schreibens werth haltet Schiller Räub.
1,1 eigenhändig unterzeichnen. — Eigenliebe, f. Selbstliche:
so was musz die feinste eigenliebe unendlich
kutzeln Lessing Minna 4, 1; wenn ihr euch unserer
eigenliehe gefangen gebt Schiller Fiesko 4, 12. —
eigenliebig, Selbstliebe habend oder zeigend: sehr eigenliebig
und zäh Schiller 2, 375.— Eigenlob, n. Selbstlob;
sprichwörtlich eigenlob stinkt schon bei Wickram
Obsopens B 28.— Eigenmacht, f. liberum arbitrium,
Dotestas independens Stieler; mit dem Beisinn des
Angemaßten: die eigenmacht dieses beamten. — cigenmächtig,
aus eigener Macht, mit dem Beisinn des An-Eigenart
— Eigenwille.
jgemaßten: etwas eigenmächtig thun Adelung; im
eigenmüchtigen, unverabredeten hineingreifen in die
auswärtige politik Bismarck Reden 5, 30. — Eigenname,
m. für das fremde nomen proprium, Bildung
des 17. Ih. (Stieler). — Eigennutz, m. der eigene
Nutzen; im 16. Jh. noch getrennt: raten auf jren eigen
nntz Sir. 37, 8; erst später ein Wort: eigennutz. sondernutz
Stieler; Streben danach auf Kosten Anderer:
eigennutz, der sei ein pest der gesetz, und undertrucker
der frommen Zinkgref 1, 283; aus eigennutz handeln.
— eigennützig, eigenen Nutzen suchend, mit übelm Beisinne:
eigennuütziger mensch, eigennutzige liebe, freundschaft
Adelung; er ist uberaus eigennutzig ebd.; einer
eigennutzigen rücksicht verduchtig Wieland Arist. 1, 11.
— cigenrichtig, eigenem Recht folgend, auf eigenem Kopf
bestehend, im Alemannischen des 15./16. Ih. verbreitet:
eigenrichtikeit Brant Narrensch. 36; eigenrichtig, widerspennig,
auf seiner meinung beharrig und steif Maaler:
eigenrichtig gsellen ebd.; bei Henisch eigenrechtig
obstinatus, pertinaæ; spater verschollen, erst in neuer
Spr. wieder aufgefrischt, als milderes Wort für Eigene
sinnig, ohne bis jetzt rechten Eingang gefunden zu ha
umgeben von alten eigenrichtigen herren Treitschke
1, 149; verstand die eigenrichtigen köpfe nicht zu behandeln
2, 314. — Eigensinn, m. eigenei Sinn; als
Zusammensetzung später als das Adj. eigensinnig entwickelt,
erst im 17. Ih. bezeugt, mit dem Nebensinn des
Launenhaften und Starrköpfigen: pervieaeia, obstimatso,
et refractariolus Stieler; eigensinn des launenhaften
zufalls Schiller Karl. 3, 9; das sonderbarste
gemisch von strenge und weichheit, von eigensinn und
nachgiebigkeit Goethe DuW. 8; Bezeichnung einer
eigensinnigen Person: du bist ein kleiner eigensinn;
ich war wohl jungfer Eigensinn Bürger Sinnesänderung.
— eigensinnig, eigenen Sinn habend; zufrühest
in der Bed. freiwillig (Germ. 18, 269); seit 15.Ih.
in heutiger Bed.: capitosus. singularis eigensinnig
Dies.; eigensinnig, suce ssententiae fendr, perbicag,
norosus, eapitossus Henisch; nicht eigensinnig, nicht
ornig Tit. 1, 7; die pflanze gleicht den eigensinnigen
menschen, von denen man alles erhalten kann, wenn
man sie nach ibrer art behandelt Gocthe Wahlverw.
2,9. — Eigensucht, k. Selbstsucht: ihr seid ganz von
eigensnebt versteint Heyse 3, 51.— eigensüchtig, Eigensucht
habend. — Eigenwille, m. cigener Wille; zufrühest
noch getrennt als aigen will voluntas Dief.; später als
Zusammensetzung, mit dem Nobenbegriff des starren
Festhaltens auf seinem Willen: cigen-, selbstwille obr
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