Metadata : Deutsches Wörterbuch. Erster Band A-G. (1)

671

libe  (Weist.  4,  485),  später  leibeigen:  quingin  (zwingen)
mag  anch  ein  herre  seinen  eigin  mit  gewalt  Magdeb.
Blume  2,  1,  65;  der  eigenen  luten  halben,  die  andern
herren  zügehörig  Basler  Rechtsqu.  2,79;  der  sehuld--herr
  wil  meine  beiden  kinder  nemen  zu  eigen
knechten  2.  Kön.  4,  1;  von  daher  noch  in  neuerer  Rede:
ihr  werdet  sie  drum  nicht  verachten,  weil  sie  eigne
leute  sind  Schiller  Tell  2,  2;  kein  eigner  mann  kann
riobter  sein  in  Schwyr  ebd.  3)  prädicativ,  eigen  sein,
bleiben,  machen,  haben  u.  a.,  mit  Gen.  oder  Dat.  der
Person,  -zugehörig:  und  ward  also  das  land  Pharao
eigen  1.  Mos.  47,  21;  da  Isracl  des  herrn  eigen  war
Jer.  2,  3;  ein  miedling,  des  die  schafe  nicht  eigen  sind
Jch.  10,  12;  alles  an  sich  zu  ziehen,  sich  eigen  zu
machen  Schiller  4,  42;  er  mag  ihn  behalten,  er  ist
sein  eigen  Taucher;  kunst  .  die  er  sich  durch  eine  anhaltende
  ohung  eigen  gemacht  hatte  Goethe  W.  Meister
4,  15;  gehörten  diese  besitzthumer  mir  eigen  Aufger.
2,  2;  beredsamkeit,  die  ihm  bis  zu  seinem  tode  eigen
geblieben  Ranke  Päßpste  1,  174;  unbeugsamkeit,  die
ihm  von  natur  eigen  war  304;  jeder  hab  sein  liebchen
eigen  Uhland  153;  sein  eigen  sein,  sich  selbst  zugehörig:
die  jr  hattet  frei  gegeben,  das  sie  jr  selbs  eigen  weren
Jer.  34,  16;  er  ist  sein  eigen,  auo  vibit  arbifrio,  juris
us  eat  Stieler;  zu  eigen  sein,  haben  u.  a.,  s.  unten  5.
4)  eigen,  in  den  Begriff  besonders,  von  anderem  unterschieden,
  für  sich  bestehend,  übergegangen:  alles  beschrieben
in  einem  eigen  boch  1.  Macc.  16,  24;  (daß  das  Volk  der

eigen.

Juden)  jr  eigen  weise  hielte  St.  in  Esther  1,  4;  oreatur

ao  jr  eigen  art  hatte  Weish.  19,  6;  er  hat  seinen  eignen
stil,  wie  scine  eigne  nase;  prädicativ:  geschwatzigkeit
ist  dem  alter  eigen:  der  schmuck  .  der  dieser  zeit
eigen  ist  Goethe  Wahlverw.  2,17;  im  Superl.:  hier
zeigt  er  seine  eigenste  art;  in  dem  eigensten  elemente
zu  schildern  und  darzvetellen  Wahlverw.  2,7;  adverbial:
wie  wohbl,  wie  eigen  steht  dir  beides  an  Tasso  5,  5;
auch:  er  ist  eigen  dazu  gekommen;  das  ist  eigen  dazu
bestimmt;  vgl.  eigens.  5)  in  neuer  Spr.  auch  —  seltfam,
  als  besonders  hervorstechend,  zuerst  von  Adelung
verzeichnet:  er  ist  sehr  eigen  (accurat),  er  ist  ein  eigener
mann  (Sonderling),  es  ist  doch  eigen  (was  eigenes),
das  ich  ihn  niemahls  antreffen  kann  das.;  ein  eigner
fall,  worüber  er  mit  andern  sich  berieth  Goethe
Tasso  4,  2;  es  ist  um  einen  groszen  mann  eine  eigene
sache  Immermann  Münchh.  1,  210;  wie  ein  quell.
brichts  nun  hervor,  gewaltig,  tonreich,  eigen  Geibel
1,  94;  im  Comparativ:  aher  noch  einen  eigneren  vorwurf
  sollten  wir  erleben  Goethe  30,  19;  in  die  Bed.
bedenklich,  mißlich  übergehend:  es  ist  so  eine  eigene
sache,  für  andere  gut  zu  sagen  Campe.  5)  das  fubst.
Neutr.  eigen  —  Eigentum,  im  Goth.  als  aigin  von  der
daselbst  vorauszusetzenden  Form  des  Adj.  nigan  abstechend,
  im  Ahd.  eigan,  mhd.  eigen  mit  ihr  übereinstimmend,
  in  alter  Spr.  besonders  auf  Grundeigentum
gehend:  ber  quam  in  sin  eigan  Tat.  13,  5;  allitterierend
zu  erbe:  er  quam  ..  in  eigan  joh  in  erbi  Otfrid
2,  2,  22;  sin  eigen  oder  sin  erbe  abgewinnen  Aaranuer
Urk.  17;  später  allgemeiner:  seinem  eigen  stchet  einer
selbst  am  besten  für  Henisch;  was  einer  kan  verlieren,
das  sol  er  nicht  für  sein  eigen  achten  ebd.;  zu  Adelungs
  Zeiten  veraltet  (die  Formel  erbe  und  eigen  war
noch  kanzleimäßig),  aber  doch  vorkommend:  (Begriff)
von  eigen  oder  cigenthaum  Möser  Phant.  4,  164;  hat
..  kein  wahres  eigen  167;  in  gewählter  Spr.  wieder
aufgelebt:  auf  seinem  angestammten  eigen  sitzen;  in
Formeln  zu  eigen  haben,  machen,  sein  u.  a.  niemals
verschollen:  wil  dis  land  zu  eigen  geben  deinem  samen
1.  Mos.  48,  4;  solt  dis  land  also  haben  zu  eigen  4.  Mos.
32,  22;  zu  eigen  machen,  maneipfo  dare  Stieler;
sich  einem  zu  eigen  ergeben  Frisch;  in  freierem  Sinne
sich  einem  ganz  zu  eigen  geben,  sich  seinem  Dienste
widmen  Adelung;  er  wachte  sioh  beide  (Männer)

672

ganz  zu  eigen  Ranke  Päpste  1,  188;  (ein  Buch)  mit
dem  er  .  seine  anhänger  uberhaupt  gesammelt  und
sich  zu  eigen  gemacht  bat  226.—  Zufammensetzungen:
Eigenart,  k.  besondere  Art,  Art  für  sich:  wenn  sie  jemand-
  in  seiner  besten  eigenart  vernichtet  haben
Immermann  Münchh.  2,  75.—  k(igenartig,  besondere
Art  habend;  auch  (val.  eigen  5)  von  seltsamer  Art:  es
Var  eine  eigenartige  trägheit  im  walcke  Rosegger
Waldheim.  1,  244.  —  Eigendünkel,  m.  übertriebene  Meinung
  von  sich  Schottel  458;  der  eigendunkel  eines
halbklugen  cgoisten  Goethe  Große.  3,  6.  —  cigenhändig,
  mit  eigener  Hand:  wenn  ihr  ihn  noch  eines
eigenhändigen  schreibens  werth  haltet  Schiller  Räub.
1,1  eigenhändig  unterzeichnen.  —  Eigenliebe,  f.  Selbstliche:
  so  was  musz  die  feinste  eigenliebe  unendlich
kutzeln  Lessing  Minna  4,  1;  wenn  ihr  euch  unserer
eigenliehe  gefangen  gebt  Schiller  Fiesko  4,  12.  —
eigenliebig,  Selbstliebe  habend  oder  zeigend:  sehr  eigenliebig
  und  zäh  Schiller  2,  375.—  Eigenlob,  n.  Selbstlob;
  sprichwörtlich  eigenlob  stinkt  schon  bei  Wickram
Obsopens  B  28.—  Eigenmacht,  f.  liberum  arbitrium,
Dotestas  independens  Stieler;  mit  dem  Beisinn  des
Angemaßten:  die  eigenmacht  dieses  beamten.  —  cigenmächtig,
  aus  eigener  Macht,  mit  dem  Beisinn  des  An-Eigenart

  —  Eigenwille.

jgemaßten:  etwas  eigenmächtig  thun  Adelung;  im

eigenmüchtigen,  unverabredeten  hineingreifen  in  die
auswärtige  politik  Bismarck  Reden  5,  30.  —  Eigenname,
  m.  für  das  fremde  nomen  proprium,  Bildung
des  17.  Ih.  (Stieler).  —  Eigennutz,  m.  der  eigene
Nutzen;  im  16.  Jh.  noch  getrennt:  raten  auf  jren  eigen
nntz  Sir.  37,  8;  erst  später  ein  Wort:  eigennutz.  sondernutz
  Stieler;  Streben  danach  auf  Kosten  Anderer:
eigennutz,  der  sei  ein  pest  der  gesetz,  und  undertrucker
der  frommen  Zinkgref  1,  283;  aus  eigennutz  handeln.
—  eigennützig,  eigenen  Nutzen  suchend,  mit  übelm  Beisinne:
  eigennuütziger  mensch,  eigennutzige  liebe,  freundschaft
  Adelung;  er  ist  uberaus  eigennutzig  ebd.;  einer
eigennutzigen  rücksicht  verduchtig  Wieland  Arist.  1,  11.
—  cigenrichtig,  eigenem  Recht  folgend,  auf  eigenem  Kopf
bestehend,  im  Alemannischen  des  15./16.  Ih.  verbreitet:
eigenrichtikeit  Brant  Narrensch.  36;  eigenrichtig,  widerspennig,
  auf  seiner  meinung  beharrig  und  steif  Maaler:
eigenrichtig  gsellen  ebd.;  bei  Henisch  eigenrechtig
obstinatus,  pertinaæ;  spater  verschollen,  erst  in  neuer
Spr.  wieder  aufgefrischt,  als  milderes  Wort  für  Eigene
sinnig,  ohne  bis  jetzt  rechten  Eingang  gefunden  zu  ha

umgeben  von  alten  eigenrichtigen  herren  Treitschke
1,  149;  verstand  die  eigenrichtigen  köpfe  nicht  zu  behandeln
  2,  314.  —  Eigensinn,  m.  eigenei  Sinn;  als
Zusammensetzung  später  als  das  Adj.  eigensinnig  entwickelt,
  erst  im  17.  Ih.  bezeugt,  mit  dem  Nebensinn  des
Launenhaften  und  Starrköpfigen:  pervieaeia,  obstimatso,
et  refractariolus  Stieler;  eigensinn  des  launenhaften
  zufalls  Schiller  Karl.  3,  9;  das  sonderbarste
gemisch  von  strenge  und  weichheit,  von  eigensinn  und
nachgiebigkeit  Goethe  DuW.  8;  Bezeichnung  einer
eigensinnigen  Person:  du  bist  ein  kleiner  eigensinn;
ich  war  wohl  jungfer  Eigensinn  Bürger  Sinnesänderung.
  —  eigensinnig,  eigenen  Sinn  habend;  zufrühest
  in  der  Bed.  freiwillig  (Germ.  18,  269);  seit  15.Ih.
in  heutiger  Bed.:  capitosus.  singularis  eigensinnig
Dies.;  eigensinnig,  suce  ssententiae  fendr,  perbicag,
norosus,  eapitossus  Henisch;  nicht  eigensinnig,  nicht
ornig  Tit.  1,  7;  die  pflanze  gleicht  den  eigensinnigen
menschen,  von  denen  man  alles  erhalten  kann,  wenn
man  sie  nach  ibrer  art  behandelt  Gocthe  Wahlverw.
2,9.  —  Eigensucht,  k.  Selbstsucht:  ihr  seid  ganz  von
eigensnebt  versteint  Heyse  3,  51.—  eigensüchtig,  Eigensucht
  habend.  —  Eigenwille,  m.  cigener  Wille;  zufrühest
noch  getrennt  als  aigen  will  voluntas  Dief.;  später  als
Zusammensetzung,  mit  dem  Nobenbegriff  des  starren
Festhaltens  auf  seinem  Willen:  cigen-,  selbstwille  obr


"