Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 9. März 1875. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. Vom 4. März 1875. — Königliche 
Verordnung, betrefsfend die Einführung der Reichsmarkrechnung. Vom 5. März 1875. 
fönigliche Verorduung, betreffend die Einberusung der Ständeversammlung. 
Vom 4. März 1875. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths haben Wir beschlossen, die Ständever- 
sammlung auf 
Montag den 15. März d. J. 
zur Eröffnung des neuen Landtags in Unsere Haupt= und Residenzstadt Stuttgart ein- 
zuberufen. 
Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern sich am 13. d. M. in 
Stuttgart einfinden und bei dem ständischen Ausschusse sich legitimiren. 
Unser Minister des Innern ist mit der Bekanntmachung und Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 4. März 1875. 
Karl. 
Der Minister des Innern: 
Sick. Auf Befehl des Königs: 
der Kabinets-Chef: 
Gärttner.
	        
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