Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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und Staatskassen Niemand verpflichtet ist, Beträge von mehr als zwanzig Mark von 
diesen Münzsorten anzunehmen. 
S. 4. 
Bei den öffentlichen Cassen werden an Stelle der Reichs-Nickel= und Kupfermünzen 
bis zu ihrer Außerkurssetzung in Zahlung genommen: 
112 Thaler= (2½ Silbergroschen-) Stücke zum Werthe p0ov. 235 Pfennig, 
½5 Thaler-(2 Silber= oder Neugroschen-) Stücke zum Werthe von 20 „ 
1½0 Thaler= (1 Silber= oder Neugroschen-) Stücke zum Werthe von 10 „ 
½ Groschenstüke .... . ....5,, 
„ (3 leichte Pfennig). 2½ „ 
½. , (2schwerePfenmq).. 2 „ 
½0 und ½. Groschenstücke (leichter und schwerer Pfennig zum Werther von 1 „ 
8. 5. 
Mit der Umwechslung der Münzen süddeutscher Währung gegen Reichsmünzen oder 
gegen die in 8. 3 bezeichneten Münzen des Thalerfußes werden die dazu geeigneten öffent- 
lichen Cassen vor dem 1. Juli 1875 beauftragt werden. Der Termin, mit welchem diese 
Umwechslung beginnt, sowie die Kassen, bei welchen dieselbe stattfinden kann, werden 
durch Unser Ministerium der Finanzen bekannt gemacht werden. Die Umwechslung findet 
nur in Beträgen von 3½ Kreuzer oder in dem Vielfachen dieses Betrages statt. 
Unsere sämmtlichen Ministerien sind mit dem Vollzuge dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 5. März 1875. 
Karl. 
Der Minister der Justiz und 
der auswärtigen Angelegenheiten: 
Mittnacht. 
Der Minister des Innern: 
Sick. 
Der Minister des Kirchen= und Schulwesens: 
eßler. 
Der Departements-Chef des Kriegswesens: 
Wundt 
Der Finanz-Minister: 
Renner.
	        
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