Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Umrechnung Zahlen, welche durch 20 nicht theilbar sind, so sind dieselben auf den nächst- 
höheren durch 20 theilbaren Betrag abzurunden. 
Unser Minister des Innern ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 30. März 1875. 
Karl. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Minister des Innern: Der Kabinets-Chef: 
Sick. Gärttner. 
Hekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Eichungsämter. Vom 24. März 1875. 
Seit der Bekanntmachung vom 7. August 1873, Reg. Blatt S. 339, sind die nach- 
stehenden Aenderungen im Bestand der Gemeinde-Eichungsämter eingetreten, welche hie- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
I. In Neckartenzlingen Oberamts Nürtingen wurde eine neue Faßeichungsanstalt 
errichtet. 
II. Die Befugnisse des Eichungsamtes in Munderkingen Oberamts Ehingen sind 
auf das Eichen von Fässern und Flüssigkeitsmaßen beschränkt worden. 
Stuttgart, den 24. März 1875. Sick. 
Gekanntmachung des Ministeriums des Rirchen- und Schulwesens, betreffend die Aenderung der 
Patronatrechtsverhältnisse bei einigen katholischen Kirchenstellen. Vom 17. März 1875. 
Durch Uebertragung vom 11. v. M. sind die seither dem Patronat der Universität 
Freiburg unterstandenen Pfarreien 
Altsteußlingen, Decanat Ehingen, 
Bühl, Decanat Rottenburg, 
Neuburg, Decanat Ehingen, und 
Aßmannshardt, Decanat Biberach, 
in das Patronat der Krone übergegangen. 
In Folge Verzichts der Universität Freiburg auf das Patronatrecht sind die Pfarreien 
Unteressendorf, Decanat Waldsee, 
Mettenberg, Decanat Biberach,
	        
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