Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

13. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 24. Mai 1875. 
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betressend die Gebühren der Oberamtspfleger und der Gemeindebeamten 
für ihre Verrichtungen in Brandversicherungssachen. Vom 15. Mai 1875. — Bekanntmachung der Ministerien 
des Innern und des Kriegswesens, betressend die Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qua- 
lification zum einjährig-freiwilligen Mililärdienst. Vom 28. April 1875. — Verfügung des Finanz-Ministeriums, 
betreffend die Einziehung des Württembergischen Staatspapiergelds. Vom 7. Mai 1875. 
  
  
Versügung des Ministeriums des Innern, betreffeud die Gebühren der Oberamtsopfleger und der 
Gemeindebeamten für ihre Verrichtungen in Brandversicherungssachen. Vom 15. Mai 1875. 
Um die Gebühren der Oberamtspfleger und Gemeindebeamten für ihre Verrich- 
tungen in Brandversicherungssachen der Reichs-Markrechnung anzupassen und zugleich 
die hierüber bisher geltenden, in mehreren Verfügungen zerstreuten, Vorschriften zusam- 
menzufassen, wird hiemit Nachstehendes verfügt: 
S. 1. 
Für die jährliche Revision der in jeder Gemeinde geführten Feuerversicherungs- 
bücher, insbesondere für die Erhebung und den Eintrag der Besitzstandveränderungen, für 
den Eintrag neuer Gebäude, sowie für die Abänderung der betreffenden Einträge nach 
den Schätzungs= und Classifikationsprotokollen, für die probemäßige Berechnung des Ge- 
sammt-Versicherungs-Anschlags und des Umlagekapitals nach Klassen, für die Ergän- 
zung des Personen-Registers und für die Fertigung des vorgeschriebenen Aenderungs- 
Verzeichnisses für das Oberamt wird ohne weitere Rücksicht auf den größeren Umfang 
des Revisionsgeschäftes im einzelnen Jahre von der Brandversicherungskasse der Betrag 
von vier Pfennigen von jedem Gebäude vergütet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.