Töpfe, graue oder gelbe. (Steinzeug).
Pfennig.
Graue oder gelbe Töpfe kosten incl. Tektur und Signatur
das Stück
bis zu 50 Grmm 10
über 50 Gramm „ „ 100 „ 12
„ 100 „ „ „260600 1
„ 200 „ „ „ 400 25
, 400 „ „ 1 Pfund.. 30
Ueber Pfund werden für jedes weitere Pfund berechnet 10
TLöpfe, weiße. (Porzellan).
Weiße Töpfe kosten inel. Tektur und Signatur das Stück
bis zu 10 Grazm 15
Von 10 Gramm „ „5055 20
7, 50 7 . 1½7 100 7 30
„ 100 5 „ „ 200 „ 40
„ 200 „ „ „ 300 60
77 300 7 7. „ 400 ½ JU0
5r 400 1 % 7½ 1 Pfund ..«... 80
Anmerkung: Flür die thierärztlichen Heilmittel werden die zu verwendenden grünen Glä-
ser und grauen oder gelben Töpfe zu den vorstehend angesetzten Preisen berechnet.
Für die der Berechnung zu Grund zu legende Größe der Gläser gibt das absolute
Gewicht der durch sie pesneb Flüssigkeit, ohne Rüchsicht auf das spezifische
Gewicht derselben den Maßstab ab, so daß demnach z. B. für 100 Gramm Syrup,
Wasser, Oel, Spiritus oder Aether stets ein Glas zu 100 r uer zu berechnen Ist.
Daffelbe gilt für die Schachteln und Töpfe.
Sollen Gläser oder Töpfe trockene Substanzen aufnehmen, so wird die Größe
derselben nach der Menge destillirten Wassers berechuct, welches sie zu fassen ver-
mögen.
Wenn zur Aufnahme der Arznei mit dem Recepte leere Gläser oder Töpfe
in die Apotheke gebracht, oder bei Reiteraturen wieder mitgebracht werden, so darf
nur die Hälfte der vorstehenden Preise in Anrechnung kommen.
Wenn bei Arzneilieferungen auf Rechnung öffentlicher Kassen an öffentliche
Anstalten oder bei Epidemieen Gläser oder Töpfe gereinigt zurückgegeben werden,
so ist an der Rechnung je die Hälfte des für dieselben in Anrechnung gebrachten
Taxpreises abzuziehen.