Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Seitheriger Sportelsatz. 
Nach der Umwandlung in die 
arkrechnung. 
  
Gesetzliche 
Grundlage. Gegenstand. Geldbetrag. Gegenstand. Geldbetrag. 
rmlt ß 
1gemen Schuldenwesen: 
Sporteltarif für die gerichtliche Erledigung « 
vonlæsaußerdem Bonn-M ’ 
(Deg Blatt nach dem Betrag der Aktiv- b 
S. 524). masse 
von den ersten 200 fl. je. J* von den ersten 400 F. e. 
vonda anbisauflöhöfl je ’¾vhß von da an 6 auf 3000 N.je 3 
„ „ „für jedes weitere f „ „ „ für jedes weitere 
Der höchste Betrag dieser # er e Betrag dieser 
Sportel darf sich antt ert Sportel darf sich nicht u 
50 fl. erstrecken. 100 JN. erstrecken. - 
l l 
Allgemeiner Urtheile in bürgerlichen 
Schorteltarif Rechtsstreitigkeiten: 
von für ein Urheil I. Instanz 
S. 529. ach dem Werth des * " 
egenstands « 
6 busn Betrag von 200 fl. 3 bis zum Betrag von 400 M. 3 
von dem Metebeno bis von dem Mehrbetra bis, 
1500 fl. 2 . 
von dem Mehrbetrag über von dem Mehrbetrag über 
1500 fl. 1 3000 . 
  
u. s. w. u. s. w. 
Der Sportelansatz in Einer 
Instanz darf folgende Sum- 
men nicht übersteigen: 
in I. Instanz die Summe 
on .- 
in II. Instanz die Summe 
on 
in IlI. Instanz die Summe 
von 300 fl. 
  
in l. Instanz die Summe 
von 400 M 
on 
in II. Instanz die Summe 
von 500 N. 
in III. Instanz die Summe 
von 600 M. 
  
  
  
  
 
	        
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