Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

27. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 28. Juli 1875. 
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betressend die Gebühren und die Reiseentschädigung der Sachverständigen 
für die Begutachtung lund Untersuchung von Dampfkesselanlagen. Vom 21. Juli 1876. — Bekanntmachung 
des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betrefsend die an der Universität Tübingen für Studirende 
der Rechtswissenschaft, der Staatswissenschaft und der Philosophie stattfindenden Uebungen in schriftlichen Ar- 
beiten und mündlichen Vorträgen. Vom 26. Juli 1875. — Verfügung des Stenuer-Collegiums, betressend Ab- 
änderungen der Verfügung des Steuer-Collegiumo vom 10. Juni 1853 zu Vollziehung des Einkommenssteuer- 
gesetzes vom 19. September 1852. Vom 16. Juli 1875. 
  
  
Versügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Gebühren und die Reiseentschädigung der 
Lachverständigen für die Begutachtung und Untersuchung von Dampfkesselanlagen. 
Vom 21. Juli 1875. 
Die Gebühren und die Reiseentschädigung der Sachverständigen für die Begut- 
achtung und Untersuchung von Dampfkesselanlagen werden unter Abänderung des §. 30 
der Instruktion vom 30. Jannar 1858, betreffend die Dampfkessel (Reg. Blatt S. 15) 
und des §. 35 Ziffer I. und Ziffer II. Nro. 1 und 2 der Ministerialverfügung vom 
14. Dezember 1871, betreffend die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, welche 
einer besonderen Genehmigung bedürfen (Reg. Blatt S. 370), in folgender Weise neu 
festgesetzt 
I. Gebühren: 
1) für die Begutachtung einer Dampfkessel-Anlage einschließlich des Augenscheins 
12 Mark 
ohne Augenschen 6) Mark
	        
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