Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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2. bei Hohlmaaßen für trockene Körper: 
von 100 Liter bis 25 Liter.... . . lias, 
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ferner: 1/50 der aufgebrannten Inhaltsangabe bei Fässern, 
½0 des angegebenen Inhalts bei Maaßen für Kalk, Kohlen und 
(50 
dergleichen, welche größer sind, als die vorstehend unter 1 und 2 
aufgeführten. 
Berlin, den 11. Juli 1875. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
Versügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung von Grenzstenerämtern. 
Vom 28. Juni 1875. 
In Folge der Betriebseröffnung auf der Eisenbahnlinie Heidenheim-Nieder- 
stotzingen sind an den Stationen Mergelstetten, Herbrechtingen, Giengen a. d. 
Brenz, Hermaringen, Sontheim a. d. Brenz und Niederstotzingen zur Contro-= 
lirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit 
andern Bundesstaaten einer inneren Steuer oder Uebergangssteuer unterliegen, Grenz- 
steuerämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 28. Juni 1875. 
Renner. 
 
	        
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