Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Formular A. 
Voluszählung und Gewerbraufnahme in Wäürttemberg am 1. Dezember 1875. 
Gemeindel Parzelle Zählbezirk Lit. 
Zählungsliste M 
auszufüllen durch 
Namen der Straße Hausnummer 
Ausprache an die Haushaltungsvorstände. 
Da die angeordnete Volkszählung zu Förderung wichtiger und allgemeiner Zwecke des Staats 
und der Gesellschaft dient, so glaubt man erwarten zu dürfen, daß alle Betheiligten die erforderlichen 
Angaben genau und vollständig machen und die Ausführung der Zählung nach Kräften zu unterstützen 
bemüht sein werden und da mit der diesmaligen Volkszählung auf Anordnung des Bundesraths zugleich 
eine Gewerbeaufnahme zu verbinden ist, so wird insbesondere von den Gewerbetreibenden die genaue 
und vollständige Beantwortung der über den Gewerbebetrieb gestellten Fragen erwartet, die für alle, 
welche ein Gewerbe selbständig nur mit 5 oder weniger Gehilfen oder allein betreiben, auf dieser Zäh- 
lungsliste, für diejenigen aber, welche ein solches mit mehr als 5 Gehilfen leiten, auf einem beizuge- 
benden besonderen Fragebogen erfolgen kann. 
Allgemeine Anleitung. 
1) Verkheilung der Zäklungslisten und ü#er besonderen Fragebogen für Gewmerbetreibende. 
Für jede Haushaltung wird eine besondere Zählungsliste bestimmt. Einer Haushaltung gleich 
zu achten sind die einzeln lebenden selbständigen Personen, welche eine besondere Wohnung 
innehaben und eine eigene Hauswirthschaft führen. Andere alleinstehende Personen werden in die Liste
	        
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