Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

33. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 25. Oktober 1875. 
Inhalt. 
Verfügung des Finanz-Ministeriums, betreffend die Klassentafeln für das Gewerbekataster. Vom 16. Oktober 1875. 
Versügung des Finanz-Ministerinms, betreffend die Klassentafeln für das Gewerbekataster. 
Vom 16. Oktober 1875. 
Im Anschlusse an die Einführung der Reichsmarkrechnung und zu Vollziehung des 
Gesetzes vom 24. Juni 1875, betreffend die durch die Einführung der Markrechnung 
veranlaßten Abänderungen des Gesetzes über die Gewerbesteuer (Reg. Blatt S. 330) 
wird mit höchster — nach Vernehmung des Königlichen Geheimenraths erfolgter — Er- 
mächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 9. d. M. Nachstehendes verfügt. 
8. 1. 
An- Stelle der durch die Verfügung des K. Finanz-Ministeriums, betreffend die 
Klassentafeln für das Gewerbekataster vom 24. Januar 1874 (Reg. Blatt S. 121) ge- 
gebenen Klassentafeln 1 und II sind die nachstehenden in Markrechnung aufgestellten 
Klassentafeln 1 und II bei der Einschätzung des persönlichen Arbeitsverdienstes als An- 
halt zu benützen. 
Die in §. 1 Abs. 2 der genannten Verfügung in Guldenwährung ausgedrückten 
Beträge von 
50 100 Gulden 
werden ersetzt durch 
50 ——— 100 ——— 200 Mark.
	        
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