Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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b) für eine mit Hilfe der Larhngeslopie im Kehlkopfe ausge- 
führte Operation . .. 60 4 
17. Für die Laryngotomie, 
tracheotomie, odesophagotomie . . aiþW bis 60 .A 
18. Für die Operation des Empyems Erdffnung der Brusthöhle) .. . . 30 .M 
10. Für die Operation des eingeklemmten Bruchs, die Radikaloperation eines Bruchs, 
laparolomie, Operation des widernatürlichen und Anlegung des künstlichen Afters 
40 bis 80 . A 
20. Für Operation an der Blase und Harnröhre 
a) instrumentale Untersuchung derselken 3 bis 10 AK 
Ib) operative Behandlung der Verengerung der Hormöhre (Harnröhreschnit. 
5 bis 40 4 
J) Lithotripsie für jede Sitzung, autsenung remder 1 aus der Harnröhre 
und Blase . . ...20b1830»-! 
d) Blasenschnitt bei beiden Geschlechtern ... ..40b1880»fä 
21. Für die radikale Heilung des Wasserbruchs durch den Schnitt, durch Injektion u. s. w. 
20 bis 30 4 
22. Für die Exstirpation eines Hoden . . 50 . M. 
23. Für die operative Behandlung von Gebarmuiter und Scheidenvorfallen, sowie des 
Dammrisses ... 15 bis 50 . A 
24. Für die Punktion der Gebarmutter, Exstirpation eines Theils derselben, sowie des 
Eierstockkk . 20 bis 100 + 
25. Für die untersuchung des Mastborms mit üeder chue Spiegel. . . 3bis 6 M. 
26. Für die Operation der Mastdarmfistel, Strietura, Fissura ani, des Mastdarmvorfalls 
20 bis 50 M 
27. Für die Operation der Polypen des Mastdarms, der Gebärmutter, Harnröhre 
oder des Rachens 29 bis 50 + 
28. Für den Kaiserschnitt 
a) bei einer Lebeden 100 —+ 
b) nach dem Tode.... 30 —
	        
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