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g. 58.
Vorbereitung der Musterungs-Reise.
Zur Vorbereitung der Musterungs-Reise gehört
a) die Fe#nellung des leiserl ans,
b) die Berufung des Musterungs-Personals,
c) die Beorderung der Militärpflichtigen zur Musterung.
g. 59.
Musterungs-Reise.
Die Neisezeit k hängt von der Bestimmung des Infanterie-Brigade-Kommandeurs darüber ab, bis
zu welchem Termin das Musterungs-Geschäft beendet sein muß. Diese Bestimmung muß bis zum
15. März erfolg sein.
Der deur stellt hiernach einen Reiseplan für seinen Landwehr-Bataillons=
Bezirk auf und theilt da den Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommissionen sämmtlicher betheiligter
Aushebungs-Bezirke mit.
Bei Aufstellung des Reiseplans bleibt zu beachten:
a) Aufeinandersolge der Aushebungs-Bezirke nach ihrer geographischen Lage,
bp) Rücksichtnahme auf die vorhandenen Eisenbahn-, Dampfschiff= und n- Verbindungen,
) Abhaltung des Musterungs-Geschäfts an den Orten der Geschäftslokale der Civil-Vorsitzenden,
11) Rücksichtnahme auf die durch die Militärpflichtigen zurückzulegenden Entfernungen,
C) Müchichtnahme auf die Zahl der zu musternden Militärpflichtigen.
Auch sind Musterungen an Sonn= und Feiertagen und an Tagen von Reichs= und Landtags-
Wahlen möglichst zu vermeiden.
Um der unter 3.4. enthaltenen Bedingung zu entsprechen, sind die Musterungs-Orte so zu wählen,
daß die zu musternden Militärpflichtigen möglichst nicht länger als einen Tag (einschließlich des
- ihren. bürgerlichen Geschäften entzogen werden.
Kücksicht hierauf hat die Zusammenlegung ber einzelnen Gemeinden und gleichartigen
wen zu Musterungs- Bezirken stattzufinden i8. 1
se Sabl der an einem Tage zu musternden iticho iichtigen darf 200 nur ausnahmsweise
übersteigen
Sind seitens der Civil-Vorsitzenden gegen den durch den d Bezirks-K
legten Reiseplan Bedenken nicht zu erheben, so wird n als fefislchend der Der, Eunge-
Kommission (unter der Adresse des Militär- rsizzu mit getbeint
Werden Bedenken erhoben, so ist denselben, sofern sie als gerechtfertigt anerkannt, Rechnung
zu tragen, oder es ist die Entscheidung der Ober- .Ersatz= Krahlfe- herbeizuführen.
Sobald der Reiseplan fes#teht, sorgen die Civil-Vorsitzenden für Bereitstellung geeigneter Näum-
lichkeiten in den Musterungs-Orten. Es sind erforderlich: zwei helle gräunie Zimmer zur Ab-
haltung des Musterungs-Geschäfts und ein bedeckter Raum als Versammlungsort der Mili-
tärpflichtigen.
§. 60.
Musterungs-Personal.
Das Musterungs-Personal besteht militärischerseits aus dem Landt Bezirks-K deur, einem
Inaanterie-Dfftier. einem Militärarzt und dem erforderlichen ““*3
Die Zutheilung des Infanterie-Offiziers und des Militärarztes wird durch den Infanterie-
Brigade-Kommandeur nach erfolgter Mittheilung des Reiseplans (§. 59, 6) veranlaßt. Gleichzeitig
bestimmt er auf Grund des thatsächlichen Bedürfnisses die Stärke des heranzuziehenden militärischen
Unterpersonals. 5