Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

Schema A. zu 8. 21. 
der im Bezirk des .. .. Armee-Korps von der .. ... . ... (GBehörde) .. .... ... für den Fall 
einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. 
Termin am 1. Dezember. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
.... Wann und 
Militär- . Wohnort. Das Un- 
Civil- Vor. bharge bei welchem is - abkömm- 
und und theil ins Bezirk des. kömmlich lichkeits- Bemerkungen. 
stellung. Zunome. Truppen- stehende Heer Ort. Kreis. Landwehr-anerkannt.: Attest“ 
ar. attung. eingetreten. Balaillons. liegt bei. 
Erläuterungen. Bon den pro ls unabkömmlich bezeichneten Offizieren und Mannschaften sind ablömmtlich 
und deshalb in die vorliegende Liste nicht aufgenommen. 
NKachtrags-Liste 
zu den unterm 1. Dezember im Bezirk des . Armee-Korps von der (Behörde) 
......... für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. 
Vermin am 1. Juni. 
* Wann und — 
Militär- . Wohnort. · Das Un- 
Civil- Ver.borg. lHt uoler . Als unab ablömm= 
sel und und theil ins an Zon kömmlich l Bemerkungen. 
ellung. ruppen- Ort. eis. Landwehr= anerkannt.]. Atte 
Nr. Zmuname. gottung. sehende er % Bataillons. anersann liegt bei. 
A. Abgang. 
B. Zugang.
	        
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