Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

573 
8. 14. 
Allgemeine Beschaffenheit. 
Die Meßrahmen, welche beweglich oder feststehend eingerichtet sein können, bestehen 
aus rechtwinkelig mit einander zu verbindenden hölzernen oder eisernen Stäben oder aus 
rechtwinkelig mit einander verbundenen Brettern. Die Rahmenseiten, deren Längen, 
zwischen Endflächen oder Endmarken gemessen, eine ganze Anzahl von halben Metern 
betragen müssen, dürfen nur zur Darstellung von Flächen von /, ½, sowie einer ganzen 
Anzahl Quadratmeter eingerichtet sein. 
§. 15. 
Bewegliche Meßrahmen. 
Für die beweglichen Meßrahmen empfehlen sich folgende Formen: 
a) Vier Rahmenstücke von je 2 Meter Länge sind durch Verzapfung so mit einander 
verbunden, daß sie einen lothrecht aufstellbaren Rahmen bilden, welcher im Innern 
ein Quadrat von 4 Quadratmeter Fläche enthält. Der in dieser Aufstellung 
waagerecht liegende obere Verbindungsstab ist so eingerichtet, daß er sowohl in 
2 Meter als auch in 1 Meter Abstand vom unteren festgestellt werden kann, 
in welchem letzteren Falle der Rahmen ein Rechteck von 2 Quadratmeter Inhalt 
bildet. Ein fünfter Stab ist in lothrechter Stellung zwischen den beiden loth- 
rechten Endstäben in der Art einsetzbar, daß er von dem einen derselben 1 Meter 
absteht. Durch die Einsetzung dieses Mittelstabes wird ein Rechteck von 2 Qua- 
dratmeter Fläche dargestellt, wenn die Horizontalstäbe sich in 2 Meter Entfernung 
befinden, ein Quadrat von 1 Quadratmeter Fläche, wenn die Horizontalstäbe 
einen Abstand von 1 Meter haben. 
b) Die lothrechten Rahmenstücke erhalten eine Länge von 1½ Meter und werden 
mit dem unteren Rahmenstück durch Verzapfung verbunden; der obere Ver- 
bindungsstab kann sowohl in 1½ Meter als in 1 Meter Abstand von dem 
unteren festgestellt werden; in der letzteren Stellung kann ein fünfter Stab von 
1 Meter Länge zwischen den lothrechten Endstäben so eingestellt werden, daß er 
von einem derselben 1 Meter absteht. 
Solche leicht transportable Meßrahmen sind mithin nach der Einrichtung 
unter a) zum Aufsetzen des Brennholzes in Flächendurchschnitten von 1, 2 und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.