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W 37.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 20. Dezember 1875.
Inhalt.
VersÜgung der Ministerien der Justiz, des Innern, des Kirchen, und Schulwesens und des Kriegs, betreffend eine
Abänderung der Ministerial-Verfügung vom 4. Juni 1862 wegen Ablieferung von Leichnamen an die ana-
tomischen Anstalten des Königreichs. Vom 7. Dezember 1875. — Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Umlage des Gebäudebrandschadens für das Jahr 1876. Vom 3. Dezember 1875. — Verfügung
des Ministeriums des Innern, betressend die Prüfung der Apothekergehilsen. Vom 13. Dezember 1875. —
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betressend die Stellung und Aushebung der
Mobilmachungspferde im Königreich Württemberg. Vom 6. Dezember 1875. — Verfügung des Finanz=
ministeriums, betressend die Errichtung eines Grenzsteueramts. Vom 3. Dezember 1875.
Versügung der Ministerien der Justiz, des Innern, des Kirchen- und Schulwesens und des Kriegs,
betreffend eine Abänderung der Ministerial-Versügung vom 1. Juni 1662 wegen Ablieferung von
teichnamen an die anatomischen Anstalten des Königreichs. Vom 7. Dezember 1875.
Da die äfztlich-chirurgischen Militär-Institute in den Garnisonen Stuttgart,
Ludwigsburg und Ulm in Folge der neuen Organisation des Württembergischer
Armeekorps voml. Januar 1876 ab zur Auflösung kommen, wird mit Höchster Genehmigung
Seiner Königlichen Majestät vom 7. d. M. in Abänderung des §. 4 der Ministerial=
Verfügung vom 4. Juni 1862, betreffend die Ablieferung von Leichnamen an die ana-
tomischen Anstalten des Königreichs, hiemit verfügt, daß die seither in der Zeit vom
15. Oktober bis 15. April jeden Jahres den drei genannten Militär-Instituten zuge-
wiesenen Leichen vom 1. Januar 1876 an ebenfalls an die anatomische Anstalt der
Universität Tübingen abzugeben sind.
Stuttgart, den 7. Dezember 1875.
Für den Justizminister:
Beyerle. Sick. Geßler. Wundt.