Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Versügung der Ministerien der Justiz und des Kriegswesens, betreffend die Abänderung der Vorschrift 
über die Vertretung des Württembergischen MAilitärsiskus in privatrechtlichen Streitigkeiten. 
Vom 16. Dezember 1875. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät wird in Abän- 
derung der Verfügung vom 31. Mai 1870 (Reg. Blatt S. 253) bestimmt, daß sämmt- 
liche aus der Kriegsverwaltung entstehende Privatrechts-Streitigkeiten — einschließlich 
der bereits anhängigen — an Stelle des Kriegszahlamts (Kriegsministerialkasse) künftig 
von der Intendantur des 13. (Königlich Württembergischen) Armee-Corps zu ver- 
treten sind. 
Stuttgart, den 16. Dezember 1875. 
Mittnacht. Wundt. 
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Gedruckt bei G. Hasse lbrink.
	        
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