Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Februar.

.  Ministerium  des  Innern.  Berichtigung  der  Ministerialverfügung  vom  17.  Dezember  1874

in  Betreff  des  Schießpulvers.  102.

.  Ebendasselbe.  Verfügungen,  betreffend  die  Anordnung  neuer  Abgeordnetenwahlen  für  die

Oberamtsbezirke  Blaubeuren  und  Cannstatt  und  für  die  Stadt  Tübingen.  97.  100.

.  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.  Verfügung,  betreffend  das

Bahnpolizei-Reglement  und  die  Signalordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.  103.

.  Ministerium  des  Innern.  Verfügung,  betreffend  die  Vollziehung  des  Impfgesetzes  vom

8.  April  1874.  139.
März.

.  Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Einberufung  der  Ständeversammlung.  159.

„  betreffend  die  Einführung  der  Reichsmarkrechnung.  160.

.  Mtntsiertum  desKtrchenundSchulweIcngbetreffenddtcAenderungderPatronatö

rechtsverhältnisse  bei  einigen  katholischen  Kirchenstellen.  165.

Ministerium  des  Innern.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Eichungsämter.  165.
Geset,  betreffend  die  Verbindlichkeit  der  Gemeinden  zur  Tragung  der  Kosten  der  öffentlichen
Impfungen.  163.

Gesetz,  betreffend  einige  Abänderungen  des  Gesetzes  vom  14.  März  1853  über  die  allgemeine
Brandversicherungsanstalt  aus  Anlaß  der  Einführung  der  Reichsmarkrechnung.  164.

April.

.  Ministerien  der  Justiz  und  des  Kriegswesens.  Bekanntmachung,  betreffend  die

Zuständigkeit  der  bürgerlichen  Behörden  zur  Vollstreckung  militärgerichtlich  erkannter  Freiheitsstrafen
  (§.  15,  Abs.  3  des  Militärstrafgesetzbuches).  167.

.  Ministerium  des  Innern.  Verfügung,  betreffend  die  Prüfung  der  Apotheker.  168.
.  Ebendasselbe.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an

die  Schlachthausgesellschaft  in  Tübingen.  176.

.  Ebendasselbe.  Verfügung,  betreffend  die  Anordnung  einer  neuen  Abgeordnetenwahl  für  die

Stadt  Heilbronn.  177.

.  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  des  Innern  und  der

Finanzen.  Verfügung,  betreffend  das  Verbot  der  Annahme  der  auf  Guldenwährung  lautenden
Banknoten  und  fremdländischen  Staatskassenscheine.  188.

.  Ministerium  des  Innern.  Verfügung,  betreffend  die  organischen  Bestimmungen  der

Centralstelle  für  Gewerbe  und  Handel.  179.
Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Entschädigung  der  Geschworenen  und  Schöffen
für  Reisekosten  und  die  Gebühren  der  Gerichtszeugen.  335.