Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Negierungs. Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart! Donnerstag den 4. Februar 1875. 
Inhalt. 
Vekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Benennung der Aufsichts-Commission für die Staats- 
krankenanstalten und die Verleihung der Befugnisse eines Landes-Collegiums an diese Behörde. Vom 
28. Januar 1875. 
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Beuennung der Aussichts-Tommission 
für die Staatskrankenanstalten und die Verleihnng der Befugnisse eines Landes-Tollegiums an 
diese Behörde. Vom 23. Januar 1875. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 14. d. M. 
gnädigst zu verfügen geruht, daß die Aufsichtsbehörde über die Staatsirrenanstalten, welche 
nach der Verfügung vom 6. Juni 1844, betreffend die Aufsicht über die Irrenpfleganstalt 
Zwiefalten, bisher „Aufsichts-Commission für die Staatskrankenanstalten Winnenthal und 
Zwiefalten“ benannt wurde, künftig 
Aufsichts-Commission für die Staatskrankenanstalten 
benannt werden soll. 
Durch weitere höchste Eutschließung vom 21. d. M. haben Seine Königliche Maje- 
stät der gedachten Behörde die Befugnisse eines Landes-Collegiums gnädigst zu verleihen 
geruht, was unter Hinweisung auf das hienach abgedruckte Statut der Staats-Irrenanstalten 
Schussenried, Winnenthal und Zwiefalten zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung 
bekannt gemacht wird. 
Stuttgart, den 23. Januar 1875. 
Sick.
	        
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