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Accise (. Abgaben.
Adeliges Stift Oberstenfeld. Neue Regulirung der Präbenden. (Bekanntmachung des
Ministeriums des Innern vom 12. Juni 1875). 319.
Amtskörperschaftsdiener (. Gemeindediener.
Anatomische Anstalten des Königreichs. Ablieferung von Leichnamen an dieselben. (Verfügung
der Ministerien der Justiz, des Innern, des Kirchen= und Schulwesens und des Kriegs
vom 7. Dezember 1875.) 575.
Aufauf eines in Stuttgart an der Kriegsberg-, verlängerten Friedrichs= und Göthestraße gelegenen
Anwesens für den Staat. (Gesetz vom 7. Juli 1875.) 395.
Apotheker. Prüfung derselben. (Verfügung des Ministeriums des Innern vom 5. April 1875.) 168.
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 15. Juli 1875, betreffend die Medicinal-
gewichte und die in den Apotheken zulässigen Waagen. 402.
Einführung einer neuen Arzneitaxe. (Verfügung des Medicinalkollegiums vom 2. Juni
1875.) 323. ·
Apothelergehilfen. Prüfung derselben. (Verfügung des Ministeriums des Innern vom
13. Dezember 1875.) 576.
Arbeitsbücher jugendlicher Fabrikarbeiter. Ausfertigungsgebühr. (Verfügung des
Ministeriums des Innern vom 3. Mai 1875.) 188.
Arzneitaxe. Verfügung des Medicinalkollegiums vom 2. Juni 1875, betreffend die Einführung
einer neuen Arzneitaxe. 323.
Aerzte. Königliche Verordnung vom 4. November 1875, betreffend eine neue Medicinaltaxe. 540.
Tare für einzelne ärzlliche Verrichtungen. (Bekanntmachung des Medicinalkollegiums vom
9. November 1875.) 556.
Aerztliche Atteste. Ausstellung von ärztlichen Attesten an militärpflichtige in Amerika und in
Numänien lebende Deutsche. (Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des
Kriegswesens vom 21. Juni 1875.) 371.
Aerztliche Unterstützungskasse in Stuttgart. Juristische Persönlichkeit derselben. (Be-
kanntmachung des Ministeriums des Innern vom 7. Jannar 1875.) 74.
Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten. Verleihung der Befuguisse
eines Landeskollegiums an diese Behörde. (Bekanntmachung des Ministeriums des Innern
vom 23. Januar 1875.) 77.
Auslieferungsverträge. Verfügung des Justizministeriums vom 21. Juni 1875, betreffend
den Art. 9 des Auslieferungsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom
24. Dezember 1874. 315.
Verfügung des Justizministeriums vom 21. Juli 1875, betreffend die Vollziehung des
Art. 16 des vorgenannten Auslieferungsvertrags. 401.