Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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S. 
Sachverständige für die Begutachtung und Untersuchung von Dampfkesselanlagen. Gebühren 
und Reiseentschädigung derselben. (Verfügung des Ministeriums des Innern vom 21. Juli 
1875.) 405. 
Schafräude. Maßregeln gegen die Weiterverbreitung derselben. (Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 13. Mai 1875.) 191. 
Schießpulver. Berichtigung der Ministerialverfügung vom 17. Dezember 1874 in Betreff des 
Schießpulvers. 102. 
Schlachthausgesellschaft in Tübingen. Juristische Person. (Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern vom 9. April 1875.) 176. 
Schöffen. Reisekosten derselben. (K. Verordnung vom 20. April 1875.) 335. 
Bestimmung der Zahl der Schöffen bei dem Oberamtsgericht Maulbronn. (Bekannt- 
machung des Justizministeriums vom 2. August 1875.) 413. » 
Seminarien, evangelisch-theologische. K. Verordnung vom 10. September 1875, betreffend den 
von Zöglingen der evangelisch-theologischen Seminarien im Falle ihrer Entlassung aus 
dem Seminarverband zu leistenden Kostenersatz. 517. 
Signalordnung für die Eisenbahnen. s. Eisenbahnwesen. 
Sparkasse. Neue Redaktion der Grundbestimmungen der Württembergischen Sparkasse. (Bekannt- 
machung des Ministeriums des Innern vom 31. Mai 1875.) 283. 
Sporteln. Gesetz vom 20. Juni 1875, betreffend die durch die Markrechnung gebotene Umwand- 
lung der Sporteln und der Wirthschaftsconcessionsgelder. 327. 
Vollzichungsverfügung vom 25. Juni 1875. 359. 
Staatsanlehen. Gesetz vom 18. Juni 1875, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel für 
den Eisenbahnbau im Finanzjahr 1875/76. 358. 
Staatsaufsicht. Aufhebung der besonderen Staatsaussicht über die Gemeinden: 
Unterdeufstetlen. (Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 14. Januar 1875.) 74. 
Lützenhardt. ( „ „ „ „ „ „ 4. August 1875.) 414. 
Staatskassenscheine s. Papiergeld. 
Staatskrankenanstalten (. Frrenanstalten. 
Staatspapiergeld s. Papiergeld. 
Staatsverträge. K. Verordnung vom 28. Mai 1875, betreffend die Veröffentlichung des am 
29. Dezember 1873 zwischen Württemberg und Baden über Herstellung weiterer Eisen- 
bahnverbindungen abgeschlossenen Staatsvertrags. 265. 
Verfügung des Justizministeriums vom 21. Juni 1875, betreffend den Art. 9 des 
Auslieferungsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874. 315. 
Verfügung des Justizministeriums vom 21. Juli 1875, betreffend die Vollziehung des 
Art. 16 des genannten Auslieferungsvertrags. 401. 
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