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12.
Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 4. April 1876.
Inhalt.
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Verössentlichung eines Verzeichnisses
derjenigen höheren Lehranstalten, weche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 15. März 1876. — Verfügung der Ministerien
des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betressend eine Revision der Bestimmungen über die Stistung von
Jahrstagen zu den örtlichen Kirchenpflegen. Vom 21. März 1876. — Bekanntmachung des Ministeriums des
Innern, betressend die Aufhebung der besonderen Staatsaufsicht über die Gemeinde Neulautern, Oberamts Weins-
berg. Vom 17. März 1876. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend das Sammeln von Frosch-
schenkeln. Vom 17. März 1876. — Versfügung des Ministeriums des Innern, betressend die polizeilichen Naß-
regeln gegen die Krätze. Vom 23. März 1876 — Bekanntmachung der Civilkammer des Kreisgerichtshofs in
Navensburg, betressend das von dem K. Kammerherrn Freiherrn Karl August Christian Friedrich von König
zu Warthausen errichtete Familienstatut. Vom 14. März 1876. — Mkanntmachung der Civilkammer des Kreis-
gerichtshofs in Ulm, betreffend die Bestätigung des von dem Freiherrn Gottlieb Benedikt von Herman auf Wain
errichteten Familienstatutes. Bom 16. März 1876.
Versügung der Kinisterien des Innern und des flriegswesens, betreffend die Veröffentlichung eines
Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranslalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechligt sind.
Vom 15. März 1876.
Durch nachfolgenden Abdruck wird die von dem Reichskanzleramt in Nro. 3 des
Centralblatts für das deutsche Reich vom Jahr 1876 erlassene Bekanntmachung eines
Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt
sind, vom 19. Jannar 1876, unter dem Anfügen zur allgemeinen Keuntniß gebracht, daß
den einzelnen Württembergischen Lehranstalten die der Norddeutschen Bezeichnung ent-
sprechende Württembergische Klassenbezeichnung beigedruckt worden ist.
Stuttgart, den 15. März 1876.
Der Minister des Innern: Der Chef des Kriegsdepartements:
Sick. Wundt.