Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

17. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
* Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 1. Juni 1876. 
Inhalt. 
Gesetz, betressend einen außerordentlichen Aufwand zur Aufbesserung von Militärpensionen und der Bezüge von 
Friedensinvaliden. Vom 18. Mai 1876. — Gesetz, betreffend die weitere Ausbildung des Telegraphennetzes. 
Vom 23. Mai 1876. — Gesetz, betressend außerordentliche Vedürfnisse der Postverwaltung für 1876J/77. 
Vom 23. Mai 1876. 
  
  
Gesehz, betreffend einen außerordentlichen Aufwand zur Aufbesserung von Militärpensionen und der 
Cczüge von Friedensinvaliden. Vom 18. Mai 1876. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Im Anschlusse an die durch das Gesetz vom 7. Juli 1875 (Reg. Blatt S. 393) er- 
folgte Verwilligung wird das Kriegsministerium ermächtigt, von der in dem ebengenann- 
ten Gesetze bezeichneten Summe von 84,000 fl. (144,000 4) im Etatsjahr 1876/77 
einen weiteren Betrag bis zu 53,084 ¼ zu Bestreitung des außerordentlichen Aufwands 
zu verwenden, welcher in diesem Etatsjahre für die Aufbesserung 
a) der noch nach württembergischen Gesetzen bestimmten Pensionen von Offizieren, 
Militärärzten und Militärbeamten, 
b) der am 1. Juli 1876 bestehenden und der im Laufe des Etatsjahrs 1876/77 
zur Anweisung kommenden Pensionen der Hinterbliebenen von solchen und
	        
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