Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 29. Juni 1876. 
Inhalt. 
Verfügung des Steuercollegiumns, betressend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebände= und Gewerbesteuer für das 
Etatsjahr 1876/77. Vom 27. Juni 1876. 
  
Versügung des Stenercollegiums, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude- und Gewerbe- 
steuner für das Etatsjahr 1876/77. Vom 27. Juni 1876. 
In Folge des Finanz-Gesetzes vom 25. Juni 1876 (Reg. Blatt S. 197) sind für 
das Etatsjahr 1876/77 an Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer 
—. 6,685,715 4 
umzulegen und zu erheben. 
Hieran haben beizutragen: 
1!⅝%;, das Grundeigenthum und die Gefälle, nemlich: 
a) das Grundeigenthum ........ 4,732,765 M 
b) die Gefale —. 2,950 MA 
— · 4,736,715 M 
/ die Gebäude m 1,114,286 -- 
: die Gewerbbbeee ue835, 714 
—... 6,685,715 4 
Mit Berücksichtigung der das Landeskataster betreffenden Veränderungen, worüber 
die Nachweisungen den Oberämtern besonders zugegangen sind, und nach welchen nun-
	        
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