Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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der Münzmeister, 
der Vorstand und der Kontroleur der Bleich= und Appreturanstalt, 
die Vermessungskommissäre des Katasterbureau, 
der Trigonometer des statistisch-topographischen Burcau, 
die Oberzollinspektoren, Hauptzollverwalter, Hauptsteueramtskassiere, Kontroleure jeder 
Art bei der Zoll= und Steuerverwaltung, die Zollverwalter und Niederlage- 
verwalter, 
der Kommandant der Forst= und Steuerwache, 
die Umgeldskommissäre; 
endlich, sofern sie die höhere Dienstprüfung erstanden haben: 
die Kameralamtsbuchhalter, die Buchhalter bei der Holzverwaltung, den Hütten= und 
Salinenämtern, die Forstamtsassistenten, die technischen Assistenten der Hütten- 
und Salinenämter und die Bauamtsassistenten. 
III. Ständische Beamte: 
der Archivar, 
die Registratoren und Kanzlisten der beiden Kammern, 
der Kassier, der Kontroleur und die Buchhalter der Staatsschuldenzahlungskass 
m. U I 
Beilage II (zu Art. 2 Abf. 4.) 
Verzeichniß 
derienigen Beamten, welche unter dem Vorbehalte vierteljähriger Ründigung 
angestellt werden. 
I. Beamte, welche in allen Departements, deßgleichen bei dem Geheimen 
Rathe und bei dem ständischen Amtspersonal vorkommen: 
die Kopisten, 
die Kanzleidiener und Aufwärter. 
II. Im Departement der Justiz: 
die Kreisgerichtsschreiber, 
die Oberamtsgerichtsschreiber,
	        
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