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Stuttgart, die Kassiere, Obertelegraphisten, Telegraphisten, Telegraphen-Boten
und Aufseher.
IV. Im Departement des Innern:
die Oberamtsaktuare und die Bureauassisten bei der Ministerialabtheilung für den
Straßen= und Wasserbau, soferne sie keine höhere Dienstprüfung erstanden haben;
die Oberamtsdiener;
die Straßenmeister und der Flußmeister, die Bauaufseher an der Neckarwasserstraße,
die Schleußen-, Fluß= und Straßenwärter;
der Ablösungskommissär;
die Oberaufseher und Aufseher bei den Arbeitshäusern;
die Assistenzärzte bei den Staats-Irrenanstalten;
die Buchhalter, Oberwärter und Oberwärterinnen bei denselben;
der zweite Hauptlehrer, der Hausmeister und Repetitor, sowie die Oberhebammen bei
der Landeshebammenschule;
die Vorstände der Landgestütshöfe, die Aufseher des Landgestüts.
V. Im Departement des Kirchen= und Schulwesens:
a) Unterrichts= und Erziehungsanstalten:
bei der Universität:
die Sprachlehrer, Musiklehrer, Zeichenlehrer, Reitlehrer, sodann
der Tanzmeister, der Fechtmeister, der Turnlehrer, ferner
der Universitätsaktuar, der Universitätskopist, die Bibliothekassistenten, der Prosektor,
der Präparator am zoologischen Kabinet, die Assistenzärzte und Hausmeister an
den verschiedenen Kliniken, der Gärtner, der Mechanikus an dem technologischen
und dem physikalischen Institut, — endlich die Pedellen und die Diener bei den
Universitätsinstituten;
bei den höheren theologischen Seminarien:
die Hausmeister und Unteraufseher (Thorwarte) an dem evangelisch-theologischen Se-
minar und dem Wilhelmsstift in Tübingen;
bei den land= und forstwirthschaftlichen Anstalten:
die an dem Institut in Hohenheim angestellten Fach= und Hilfslehrer, Stations-
chemiker, Buchhalter, Aufseher, Gärtner, Hausmeister, Diener;
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