Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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3) Zeit, während welcher der Hafen und dessen Anstalten dem Verkehr geöffnet sind. 
8. 4. 
Die Einfahrt in den Wilhelmskanal hat in der Regel während der auf Grund des 
§. 133 des Vereinszollgesetzes besonders vorgeschriebenen Geschäftsstunden zu geschehen. Die- 
selbe kann aber auch zu einer andern Zeit von dem Amtsvorstande zugelassen werden. In 
diesem Falle darf jedoch der Aufenthalt im oberen Hafenbassin nur denjenigen Fahrzeugen 
gestattet werden, welche noch nicht abgefertigte zoll- und steuercontrolepflichtige Güter an 
Bord haben. Für den sonstigen Zollabfertigungs= und Erhebungsdienst sind folgende 
Geschäftsstunden einzuhalten, und zwar während der Wintermonate Oktober bis Februar 
einschließlich Vormittags 8—12 Uhr und Nachmittags 2—6 Uhr, in den übrigen Mo- 
naten Vormittags 7—12 Uhr und Nachmittags 2—6 Uhr. 
An Sonntagen und Festtagen bleiben die Zollbureaux geschlossen. Mit der Post 
eingehende Sendungen jedoch, welche wie Fische u. s. w. dem raschen Verderben ausge- 
setzt sind, sodann Waaren-Muster und Reise-Effekten sind auf Antrag des Adressaten 
auch an den genannten Tagen Vormittags vor Beginn und nach Beendigung des Haupt- 
gottesdienstes abzufertigen. 
In außerordentlichen Fällen wird der Amtsvorstand bestimmen, ob nach Lage der 
Verhältnisse auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftsstunden oder auch an Sonntagen 
und Festtagen sonstige Güterabfertigungen stattzufinden haben. 
Ueber die ordentlichen Geschäftssiunden, sowie über die Tage, an welchen die Zoll- 
bureaux geschlossen bleiben, gibt die an dem oberen Zollgebäude angeschlagene Bekannt- 
machung Auskunft. 
Die Arbeiten im Zollhofe müssen in den Sommermonaten Abends 9 Uhr, in den 
Wintermonaten Abends 8 Uhr eingestellt werden; das Arbeitspersonal hat sodann den 
Hof zu verlassen. "“ 
Personen, welche zu den im oberen Bassin liegenden Schiffen gehören, dürfen nur 
bis Nachts 10 Uhr im Zollhof ab= und zugehen. 
Von dieser Zeit an bleibt der Zollhof bis zum Erscheinen des Aufsichtsbediensteten 
am folgenden Morgen geschlossen. 
Während der Mittagszeit und bei eintretender Dämmerung wird das große Hof- 
thor geschlossen und nur für ankommende oder abfahrende Frachtwagen geöffnet.
	        
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