Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Wasser etwa 1 Gramm Kreide); mit Kreide gemischtes Wasser empfiehlt sich nament- 
lich zur Reinigung des Mundes. 
Ueberhaupt ist den Arbeitern, welche in solchen Lokalen arbeiten, in denen Phos- 
phor= und Schwefeldämpfe sich verbreiten, die größte Reinlichkeit dringend zu 
empfehlen, resp. für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Den bei dem Bereiten 
der Zündmasse mit gewöhnlichem Phosphor und bei dem Tunken der Hölzer be- 
schäftigten Arbeitern ist es besonders zu empfehlen, während der Arbeit den Mund 
mit einem passenden Tuch zu verbinden und sich in der Fabrik besonderer Ober- 
kleider zu bedienen. 
Hekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend eine von dem verstorbenen 
sofmaler von Gegenbaur in Stuttgart errichtete Stistung für Zöglinge der K. Kunstschule. 
Vom 28. Juli 1876. 
Seine Königliche Moajestät haben vermöge Höchster Entschießung vom 26. d. M. 
der von dem verstorbenen Hofmaler von Gegenbaur letztwillig errichteten Stiftung 
für ausgezeichnete Zöglinge der Kunsischule in Stuttgart die landesherrliche Geneh- 
migung mit der Wirkung der juristischen Persönlichkeit gnädigst zu verleihen, auch die 
Direktion, beziehungsweise den Lehrerkonvent der Kunstschule zur Verwaltung dieser 
Stiftung zu ermächtigen geruht; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart, den 28. Juli 1876. 
Für den Staateminister: 
Römer. 
Sekanntmachung der K. Anfsichte-Tommission für die Staatekrankenanstalten, betreffend die Regulirung 
der Verpftegungsgelder für die Staatsirrenanstalten. Vom 26. Juli 1876. 
Anläßlich der Vollziehung des Hauptfinanz-Etats pro 1876/77 wird auf Grund des 
§. 20 Abs. 3 des Statuts für die Staatsirrenanstalten vom 21. Januar 1875 (Reg.-
	        
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