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blattes, eiu Schild tragen, auf welchem in deutlicher Schrift die Bezeichnung „Neigungs-
waage für Eisenbahn-Passagiergepäck“ enthalten ist.
Die Zifferblätter der Neigungswaagen müssen nach Kilogramm eingetheilt sein,
und dasjenige Intervall der Zifferblatt-Eintheilung, welches einem Unterschiede der Be-
lastung von einem Kilogramm entspricht, darf nicht kleiner sein, als 5 Millimeter.
Die Hebelverbindungen der Waage müssen den allgemeinen in der Eichordnung
und der Instruktion für die Beschaffenheit der Drehungseinrichtungen an Waagen auf-
gestellten Vorschriften bezüglich der Anordnung, Gestalt und sonstigen Beschaffenheit der
einzelnen Theile entsprechen; auch muß die Waage eine Arretirung besitzen, durch welche
die Drehungs= und Ablesungseinrichtungen vor der Wirkung der Stöße beim Auf-
bringen von Lasten thunlichst bewahrt werden. Die Waage muß ferner mit einer Vor-
richtung versehen sein, durch welche die Wirkung des sogenannten schädlichen Raumes
zwischen den Zähnen der Zahnstange und des Getriebes am Zeigerrade beseitigt wird,
z. B. mit einem Gegengewicht, welches das Zeigerrad so zu drehen sucht, daß die Zähne
seines Getriebes sich stets in derselben Weise an die der Zahnstange anlegen.
Endlich muß eine angemessene Regulirungseinrichtung für die sichere und bequeme
Ausführung der von Zeit zu Zeit mittelst gceichter Gewichte zu bewirkenden Richtigstel-
lung der Angaben des Zifferblattes der Waage sowie ein Pendelzeiger zur Sicherung
derjenigen Stellung der Waage gegen die Vertikale, in welcher die Eichung derselben
erfolgt ist, vorhanden sein.
S. 3.
Prüfung der Neigungswaagen.
Die Prüfung der Neigungswaagen hat mittelst geeichter Gewichte in der Weise zu
erfolgen, daß die Waage zunächst bei der größten von ihrem Zifferblatt angegebenen Be-
lastung vermittelst der Regulirungseinrichtung auf der dem Gewichtswerth der Last ge-
nau entsprechenden Stelle des Zifferblattes zum Einspielen gebracht wird. In dieser
Stellung muß der Zeiger der Waage eine Veränderung der Angabe am Zifferblatt deut-
lich erkennen lassen, sobald auf der Brücke eine Veränderung der Belastung im Betrage
von 100 Gramnm stattfindet.
Sodann wird bei der kleinsten Belastung, von welcher ab die genaue Eintheilung
des Zifferblattes der Waage beginnt, untersucht, ob die Waage an der betreffenden Stelle
des Zifferblattes hinreichend richtige Angaben macht. Auch an dieser Stelle muß der