Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

374 
  
  
  
  
Stückzahl 
der Tragfähigkeit. Tarmäßige Gebühren. 
Neigungswaagen. M. 
Eichamt zu.. .... am. .. . 18 
(Stempel.) (Unterschrift des Eichmeisters.) 
Berlin, den 19. August 1876. 
Kaiserliche Normal-Eichungs-Kommission. 
Foerster. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl 
für den Oberamtsbezirk Rottweil. Vom 7. September 1876. 
Nachdem das Mandat des bisherigen Abgeordneten für den Oberamtsbezirk Rottweil 
in Folge seiner Beförderung auf eine höhere Stelle im Staatsdienst erloschen ist, wird 
auf Höchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät die Vornahme einer neuen Ab- 
geordnetenwahl für den Rest der Wahlperiode angeordnet, und Nachstehendes verfügt: 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen, wobei diejenigen Wahl- 
berechtigten, welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes oder ihres nicht bloß vorübergehen- 
den Aufenthalts direkte Staatssteuer, Wohn= oder Bürgersteuer entrichten, von Amts- 
wegen in die Wählerlisten aufzunehmen sind. 
2) Der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche Auf- 
ruf derjenigen Wahlberechtigten, welche nicht von Amtswegen in die Wählerlisten auf- 
zunehmen sind, zur Anmeldung ihres Wahlrechts, ist alsbald von dem Oberamt im Be- 
zirksblatt und von den Ortsvorstehern in den einzelnen Gemeinden auf ortsübliche Weise 
zu erlassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.