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3) Die Wählerlisten müssen längstens 10 Tage vom Erscheinen gegenwärtiger Ver—
fügung im Regierungsblatt an gerechnet, somit spätestens am 19. September vollendet
sein, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagen, also bis
25. September einschließlich auf dem Rathhause zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden.
Längstens binnen 3 Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen die Wähler-
listen an gerechnet, hat die örtliche Kommission hierüber Beschluß zu fassen, spätestens
am 21. Tage nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahlausschreibens, am 30. Sep-
tember, haben die Ortsvorsteher die Wählerlisten samt den Akten über beanstandete Wahl-
berechtigungen an das Oberamt einzusenden.
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung im
Regierungsblatt, also »
am Montag den 9. Oktober d. J.
in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzunehmen.
Die Bekanntmachung des Tags der Wahl, des Beginns und des Schlusses der
Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 6. Oktober auf ortsübliche Weise
zu erfolgen; insbesondere ist darauf zu achten, daß die Beurkundungen über diese Be-
kanntmachung in einer die ordnungsmäßige Vornahme derselben unzweifelhaft bestätigen-
den Weise zu den Akten gebracht werden.
5) Die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind
Rottweil, Zimmern o. R., Hausen o. R., mit dem Abstimmungsort Rottweil.
II. Deißlingen, Lauffen, Bühlingen, Neufra, Horgen, mit dem Abstimmungsorte
Deißlingen.
Dietingen, Böhringen, Gößlingen, Irslingen, Villingendorf, Täbingen, mit dem
Abstimmungsorte Dietingen.
IV. Dotternhausen, Dormettingen, Hausen a. Th., Roßwangen, Schömberg, Daut-
mergen, mit dem Abstimmungsort Schömberg.
Dunningen, Bösingen, Flötzlingen, Herrenzimmern, Lackendorf, Locherhof, Stet-
ten o. R., mit dem Abstimmungsorte Dunningen.
VI. Schwenningen.
VII. Zepfenhan, Feckenhausen, Neukirch, Wellendingen, Zimmern u. B., Göllsdorf,
mit dem Abstimmungsorte Zepfenhan.
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V.