Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

Kriegssteuervorlagen

 

„Das  Einkommen  wird  von  den  Einzelstaaten  und
Kommunen  bei  seinem  Entstehen  an  seiner  Wurzel  als
Einkommen  gefaßt.  Die  Besteuerung  und  Verwendung
des  Einkommens  liegt  nun  in  der  Weise  beim  Reich,  daß
derjenige  Teil,  der  verbraucht  wird,  unter  den  Umsatzstempel
  fällt,  und  zwar  proportional  zum  Verbrauch,
und  derjenige,  der  nicht  verbraucht  wird,  also  einen  
Vermögenszuwachs  bildet,  unter  die  Vermögenszuwachssteuer
  fällt.“

Wenn  ich  die  Umsatzstempelvorlage  nicht  von  vornherein
einbrachte,  so  war  für  mich  in  erster  Linie  bestimmend  die
Befürchtung,  daß  diese  Neuerung  als  allzu  kühn  abgelehnt
werden  würde.  Den  bereits  dreimal  vom  Reichstag  
abgelehnten  Quittungsstempel  schlug  ich  vor,  weil  ich  der
Ablehnung  so  gut  wie  sicher  war  und  dann  wenigstens
die  Aussicht  hatte,  daß  man  mir  aus  dem  Reichstag  heraus
als  Ersatz  die  Umsatzsteuer  präsentieren  könnte.

So  geschah’s.

Der  Abgeordnete  Müller-Fulda  erwies  mir,  ohne  es  selbst
zu  ahnen,  den  von  mir  erwarteten  Gefallen.

Am  schlimmsten  verunstaltet  wurde  das  Kriegsgewinnsteuergesetz


Die  Verteilung  der  Steuergebiete  zwischen  Reich  und
Einzelstaaten  legte  es  nahe,  die  Kriegsgewinnsteuer  als
eine  Steuer  von  dem  während  des  Krieges  eingetretenen
Vermögenszuwachs  zu  konstruieren.  Den  Nachteil,  daß
bei  dieser  Konstruktion  der  Sparsame  getroffen  und  der

165