W 327.
Negierungs. Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den G. November 1876.
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung von Aerzten im
Auslande zur Ausstellung von Zeugnissen für Militärpflichtige. Vom 24. Oktober 1876. — Bekanntmachung der
Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Berichtigung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für
das deutsche Reich. Vom 25. Oktober 1876. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegs=
wesens, betressend die Ergänzung und Berichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur
Ausstellung giltiger Zeugnisse über dee wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind. Vom 25. Oktober 187.
Gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesene, betreffend die Ermächtiguug von
Aerzten im Auslande zur Ausstellung von Zeugnissen für Militärpflichtige.
Vom 24. Oktober 1876.
Nachstehend werden die von dem Reichskanzleramte in Nro. 14, 27 und 32 des
Centralblattes für das Deutsche Reich vom Jahr 1876 erlassenen Bekanntmachungen vom
5. April 1876, 30. Juni 1876 und 8. August 1876, betreffend die Ermächtigung von
Aerzten im Auslande zur Ausstellung von Zeugnissen für Militärpflichtige, zur allge-
meinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 24. Oktober 1876.
Sick. Wundt.
1. Im Verfolg der Bekanntmachung vom 6. Januar d. J. (Seite 4) wird hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Ir. med. Friedrich Otto Gieseler
zu Moskau die Ermächtigung zur Ausstellung der im §. 41, 1 a und b des ersten Theils
der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 bezeichneten Zeugnisse über die