Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Untauglichkeit beziehungsweise bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen 
ertheilt worden ist, welche ihren dauernden Aufenthalt im Innern Rußlands haben. 
Berlin, den 5. April 1876. 
Das Reichskanzleramt: 
Eck. 
II. Im Verfolg der Bekanntmachung vom 5. April d. J. (S. 204) wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. med. Clemens Maximilian Richter 
zu San Francisco die Ermächtigung zur Ausstellung der im §. 41, 1 a und b des ersten 
Theils der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 bezeichneten Zeugnisse über 
die Untauglichkeit beziehungsweise bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen 
Deutschen ertheilt worden ist, welche ihren dauernden Aufenthalt in Kalifornien haben. 
Berlin, den 30. Juni 1876. 
Das Reichskanzleramt: 
Eck. 
IIII. Im Verfolg der Bekanntmachung vom 30. Juni d. J. (S. 367) wird hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Ipr. med. Alexander Burger zu 
London die Ermächtigung zur Ausstellung der im §. 41, 1 a und b des ersten Theils 
der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 bezeichneten Zeugnisse über die 
Untauglichkeit beziehungsweise bedingte Tanglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen 
ertheilt worden ist, welche ihren dauernden Aufenthalt in Großbritannien haben. 
Berlin, den 8. August 1876. 
Das Reichskanzlerami: 
Eck.
	        
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